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Vorlage - VO/6515/15  

 
 
Betreff: Anpassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, Thomas
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Petersen, Felix
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 die neue Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten beschlossen.

 

Im Satzungstext wird in § 6 Abs. 1 die Ermittlung des Einkommens inkl. der abziehbaren Werbungskosten, Kinderfreibeträge und Vorsorgeaufwendungen beschrieben.  Die Höhe der Werbungkosten, sowie des Kinderfreibetrages und der Vorsorgeaufwendungen richten sich nach den in der mit dem Landkreis Lüneburg geschlossenen Kita-Vereinbarung genannten Beträgen, welche sich nach Ihrer Bemessung an den Sätzen des EStG orientiert haben.

 

Im Nachgang zur Beschlussfassung durch den Rat ist nun aufgefallen, dass die im Satzungstext getroffene Formulierung bzgl. der abziehbaren Freibeträgen insoweit missverständlich interpretiert werden kann, als dass sich die jeweilige Höhe nach den jeweils geltenden und ggf.  jährlich wechselnden Beträgen des EStG richten würde. Diese Verknüpfung ist aber weder die Intention bei der Beratung und Erstellung der Satzung gewesen, noch mit der mit dem Landkreis geschlossenen Kita-Vereinbarung vereinbar. Dies wird auch aus der Anlage 2 zur Kindertagesstätten-Satzung „Erklärung zum Einkommen“ ersichtlich, in der die jeweiligen Beträge festgeschrieben wurden und kein Bezug zum EStG hergestellt wurde.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit und der besseren Lesbarkeit soll die Satzung deshalb sprachlich angepasst werden. Hierfür soll der § 6 Abs. 1 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten wie folgt neugefasst werden:

 

§ 6 Einkommen

 

(1) Das für die Ermittlung des Entgelts nach § 5 Abs. 1 maßgebliche Einkommen ist die Summe aller in dem jeweiligen Tageseinrichtungsjahr vorausgehenden Jahr erzielten Bruttoeinnahmen des Kindes und der mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten ohne Berücksichtigung der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz abzüglich

- des Kinderfreibetrages im Sinne des § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz für jedes nach § 63 Abs. 1 Einkommensteuergesetz oder §§ 1, 2 Bundeskindergeldgesetz berücksichtigungsfähige Kind (3.504,00 EUR pro Kind),

- des Werbungskostenpauschbetrages im Sinne des § 9a Satz 1 Nr. 1 lit. a) Einkommensteuergesetz pro mit dem Kind in einem Haushalt lebendem Personensorgeberechtigten (1.000,00 EUR pro Personensorgeberechtigten),

- eines Pauschalbetrages in Höhe von 2.100,00 für Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz pro mit dem Kind in einem Haushalt lebenden einkommensteuerpflichtigem Personensorgeberechtigten.

[…].

 

             

Der vollständige, korrigierte Satzungstext wird als Anlage nochmals beigefügt, genauso wie die bereits erwähnte Anlage 2.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

  1. geänderter Satzungstext
  2. Anlage 2 zur Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs- und Elternbeitragsordnung Änderung (92 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Erklärung zum Einkommen (25 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die am 26.11.2015 beschlossene Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung neu gefasst