Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Einrichtung eines
Waldkindergartens “Die Waldriesen” in Lüneburg - Antrag auf
Aufnahme der Betriebskostenbezuschussung - In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.05.03 war unter "Mitteilungen der
Verwaltung" darüber informiert worden, dass der im Jahre 2003 gegründete
Verein "Waldriesen e. V." beabsichtige, schnellstmöglich eine
Waldkindergartengruppe in Lüneburg zu eröffnen und hierfür
Betriebskostenzuschüsse durch die Stadt Lüneburg zu beantragen. In der Sitzung
waren auch Vertreter des Vereins anwesend, die eine baldmögliche Entscheidung
hierüber einforderten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es zwar einige Vorgespräche mit dem
damaligen Repräsentanten des Vereins gegeben, schriftliche Antragsunterlagen
lagen jedoch nicht vor. Ein Kurzkonzept für die einzurichtende Kita-Gruppe
sowie ein Finanzierungsplan gingen erst am Tage der Sitzung ein, so dass sich
die Verwaltung ausserstande sah, hierzu fundiert Stellung zu nehmen. Der JHA empfahl daher, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung zu nehmen, auch um den Vereinsvertretern die Gelegenheit zu
geben, sich und ihre Konzeption vorzustellen. Zwischenzeitlich hat der Vorstand des Vereins personell
gewechselt. Zwischen der Verwaltung und den neuen VereinsvertreterInnen wurden
weitere Verhandlungen geführt. Die Konzeption einschl. Finanzierung wurde
überarbeitet. Ebenso wurde ein formaler Antrag auf Aufnahme in die
Betriebskostenbezuschussung gestellt. Die Betriebserlaubnis durch das Nds.
Landesjugendamt nach § 45 KJHG ist noch nicht erteilt worden und u. a. auch
abhängig von der Sicherung der Finanzierung durch den örtlichen Jugendhilfeträger. Die Unterlagen des Vereins sind der Vorlage beigefügt. Der
Finanzierungsplan (basierend auf den Zahlen von 2003) schließt mit einem von
der Stadt Lüneburg zu erbringenden Zuschussbedarf von 120 € je Platz und Monat,
bei 15 Plätzen somit insgesamt = 21.600 € jährlich ab. Der Zuschussbetrag liegt
damit erheblich unter dem Bedarf anderer (stationärer) Regeleinrichtungen, und
erreicht auch nicht die Zuschußbeträge der beiden anderen Waldkindergärten in
Lüneburg. Die allgemeine Bedarfssituation bei den Kita-Plätzen in der Stadt
ist mit einer über 90 %-igen Versorgungsquote, bezogen auf 3 Altersjahrgänge,
durchaus befriedigend. Im Zuge der in der Stadt mittelfristig aber auch
weiterhin steigenden Kinderzahlen sind weitere Kita-Plätze zur Sicherung dieser
Quote durchaus zweckmäßig. Auch besteht derzeit ein außergewöhnlich starker
Nachfragebedarf bei Waldkindergartenplätzen. Sowohl die beiden bestehenden
Waldkindergartengruppen als auch die Waldriesen haben entsprechende
"Wartelisten". Dies gilt nicht nur für Lüneburg, sondern entspricht
auch dem allgemeinen Trend -zumindest im Land Niedersachsen. Wenn nunmehr die Stadt die Möglichkeit hat, die Versorgungsquote
zu sichern, dies auch mit einem nachfragegerechten Angebot und dazu mit einem
verhältnismäßig geringen Zuschussaufwand, so sollte hiervon Gebrauch gemacht
werden. Allerdings liegen noch nicht alle Voraussetzungen vor, um eine Zuschussfinanzierung
ab sofort aufnehmen zu können. Haushaltsmittel für eine Zuschusszahlung an den
Verein stehen zumindest für 2003 nicht zur Verfügung. Mit freien
Haushaltsmitteln könnte somit frühestens mit Genehmigung der Haushaltssatzung
2004 gerechnet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ( ca. 01.04.04) werden
Leistungen für den Betrieb der beabsichtigten Waldkindergartengruppe nicht möglich sein. Der Verein sollte im
eigenen Interesse zur Vermeidung eines möglichen finanziellen Debakels und zum
Schutz der dort betreuten Kinder den Betrieb nicht vorher aufnehmen.
Gleichzeitig hätte der Verein die Möglichkeit, ohne zeitlichen Druck die
weiteren Verhandlungen mit dem Landesjugendamtes zur Erteilung einer
Betriebserlaubnis zu führen. Verein und Verwaltung könnten auf der Basis der vorgelegten
Unterlagen eine Vereinbarung über die Betriebskostenbezuschussung ab 01.04.04
schließen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Konzeptentwurf „Waldriesen“
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die Stadt Lüneburg fördert ab 01.04.04 den Verein "Waldriesen
e.V." durch die Aufnahme einer Betriebkostenbezuschussung für die
einzurichtende Waldkindergartengruppe mit 15 Plätzen. Basis hierfür ist ein
monatlicher Festbetrag von 120 € pro Platz, der durch ein 3 - 6jähriges Kind
mit Wohnsitz in der Stadt Lüneburg, belegt ist. Der auf Jahresbasis 2003
errechnete Festbetrag wird jährlich der Entwicklung des Lebenshaltungsindexes
angepasst. Die Förderung wird auf zunächst 3 volle Kindergartenjahre befristet
und endet damit am 31.07.2007. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit
dem Verein "Waldriesen e.V." zu schließen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||