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Vorlage - VO/6441/15  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2016; Teilhaushalt Bildung und Betreuung (Schulen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 00 01
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
20.11.2015 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der zum Haushaltsjahr 2016 vorliegende Haushaltsplan-Entwurf wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt. Er enthält neben den Planzahlen des Vorjahres 2015 auch das Rechnungsergebnis 2014 und erlaubt damit einen Vergleich mit den Ist-Daten des Vorvorjahres.

 

Der Haushaltsplan umfasst insgesamt 25 Teilhaushalte, von denen 5 Teilhaushalte dem Fachbereich Soziales und Bildung zugeordnet sind. Innerhalb des Fachbereichs bildet der Teilhaushalt 53000 das Aufgabenfeld des Bereichs Bildung ab.

Mit Ausnahme des Produktes 421001 Förderung des Sports werden alle Produkte durch den Schulausschuss beraten.  

 

Der Teilhaushalt Bildung 53000 umfasst folgende Produkte:

 

Produkt 211001Grundschulen

Produkt 216001Oberschulen

Produkt 217001Gymnasien

Produkt 218001Gesamtschulen

Produkt 221001Förderschulen

Produkt 243001Sonstige schulische Aufgaben

Produkt 244001Kreisschulbaukasse

 

In der Sitzung werden zur laufenden Entwicklung dieser Produkte nähere Erläuterungen gegeben.

 

Die von der Hansestadt den Schulen innerhalb des Ergebnishaushaltes zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Verbesserung der pädagogischen Lernsituation an den 18 Schulen der Hansestadt.

 

Es werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung den Schulen Pauschalmittel für

die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (4221),

die Beschaffung von Lehr- und Lernmittel (4271)

           und die Geschäftsaufwendungen (4431)

 

vom Schulträger bereit gestellt.

Über die Verwendung wird haushaltsjahrübergreifend meist zu Beginn des Schuljahres in den Gremien der Schulen entschieden.

 

Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens um 5 % und ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, dass diese Pauschalmittel jährlich der jeweilig aktuellen Schülerzahl angepasst werden.

 

Diese Entscheidung erbrachte eine wirksame Sicherung der Unterrichtssituation in den städtischen Schulen und genießt hohe Akzeptanz bei den Lehrkräften und Eltern.

 

Die Schulverwaltung benötigt zudem u.a. für den laufenden Betrieb die Haushaltsmittel für Schwimmunterricht, Schülertransport zu den verschiedenen Sporthallen, dem Freibad und dem Hallenbad, für Kochunterricht, das SCHUBZ und insbesondere für die „sonstigen Zuschüsse“.

 

Das sind die Mittel für die Bezuschussung der Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Grundschülern (z.B. ÜMI) und der Unterstützung der pädagogischen Angebote in Ganztagsschulen.

Die Ganztagsschulen werden durch die Erlasslage seit dem 01.08.2014 vom Land Niedersachsen in weit stärkerer Weise gefördert als bisher. Allerdings zeigt es sich, dass die Landesmittel nicht vollständig den tatsächlichen Bedarf der Schulen abdecken. So ist es den Schulen in der Regel nur möglich an drei von fünf Wochentagen ein Ganztagesangebot anzubieten. Viele Eltern benötigen aber ein sicheres Bildungs- und Betreuungsangebot an fünf Tagen. Hier schaffen die ÜMIs die notwendige zeitliche Absicherung.

Deutlich im Trend liegt dabei die Erwartung der Eltern von Erstklässlern, dass die Grundschule die ganztägige Betreuung, wie aus Kindertagesstätte gewohnt, fortsetzt.

Dieses erfordert neben dem Ausbau von Ganztagsschulen auch die Erhöhung der Platzangebote in den ÜMIs, so dass eine Verringerung des städtischen Mitteleinsatzes zunächst nicht abzusehen ist.

 

Es muss daher vorgeschlagen werden, den Ansatz der „sonstigen Zuschüsse“ auf 500.000,- € für das HHJ 2016 zu erhöhen. 

 

Einen weiteren wichtigen Faktor innerhalb des Teilhaushaltes Bildung stellen die investiven Vorhaben des Finanzhaushaltes dar.  Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Bildungsfonds, der den Ausbau städtischer Schulen zu Ganztagsschulen (GTS) in den kommenden Jahren sichert und weitere investive Vorhaben in den Schulen und Kitas beinhaltet. Die Vorhaben werden in der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Schulausschusses am 16.11.2015 ausführlich vorgestellt.

 

Die amtliche Schülerstatistik 2015/2016 ist als Anlage beigefügt.

 

Die Ratsmitglieder werden gebeten, zur Sitzung den Haushaltsplan-Entwurf mitzubringen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)50 €

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Schülerstatistik 2015/2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schülerstatistik 2015-2016 (63 KB) PDF-Dokument (124 KB)    

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Haushalt 2016 für den Teilhaushalt 53000

 

O    a) wie vorgelegt

O    b) mit folgenden Änderungen  

 

zur Kenntnis.

 

Der Schulausschuss empfiehlt, dass auch im Haushaltsjahr 2016 eine Anhebung der Pauschalen um 2 % erfolgt.