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Vorlage - VO/6432/15  

 
 
Betreff: Förderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Verfasser:Imke Bergmann
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke  Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
05.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (soziale Infrastruktur) aufgelegt.

 

Insgesamt werden vom Bund 100 Mio. EUR für die Förderung investiver Projekte mit besonderer Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklung zur Verfügung gestellt.

 

Bei dem Förderprogramm geht es vor allem um die Förderung größerer Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Stadt sowie ggfs. überregionaler Wirkung. Die Projekte müssen eine besondere Wirkung für die soziale Integration vor Ort haben (z.B. Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen, sozial Schwächeren, Barrierefreiheit/-armut etc.) und nach Möglichkeit in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes beitragen. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld soll eine nachhaltige Verbesserung des Stadtteils erreicht werden. Das förderfähige Projekt muss sich durch einen besonderen und innovativen, konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch auszeichnen und baupolitische Ziele des Bundes verfolgen. So lauten die im Projektaufruf Anfang Oktober 2015 veröffentlichten Kriterien für den Förderantrag.

 

Ziel ist es, mit der zu fördernden Sanierungsmaßnahme Probleme von erheblicher finanzieller Dimension zu lösen, so dass ein überdurchschnittlich hohes Fördervolumen angestrebt ist, das eine schnelle und umfassende Problembearbeitung ermöglicht. Der Bundesanteil der Förderung wird mit 1 bis 4 Mio. EUR angegeben.

 

rderfähige Projekte sind Sportstätten und Jugend- und Kultureinrichtungen. Die Umsetzung des Projektes muss in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgen.

 

In Anbetracht der dargestellten Förderkriterien, insbesondere der sozial- und städtebaulichen Einbindung und des hohen Finanzvolumens hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft in Abstimmung mit dem Fachbereich Bildung und Soziales den Neubau bzw. die Grundsanierung der Sporthallen Kaltenmoor als Projekt entwickelt.

Die Federführung für die Antragsabwicklung liegt beim Bundesinstitut für Bau-Stadt- und Raumforschung (BBSR).

 

Der Ablauf des Antragsverfahrens sieht mit Frist vom 13.11.2015 die Einreichung einer Projektskizze für den Förderantrag vor. Die Projektskizze bildet die Grundlage für eine Vorauswahlentscheidung einer Jury, die aus den Skizzen diejenigen Kommunen auswählt, die zur ausführlichen Antragstellung aufgefordert werden. Erwartet werden 200 Projektskizzen, von denen bundesweit ca. 25-100 Vorhaben gefördert werden.

 

Die Projektskizze, die bereits eine präzise Darstellung des Vorhabens, Kostenschätzung und einen Zeitplan enthalten muss, wird derzeit vom Fachbereich Gebäudewirtschaft erarbeitet.

 

Unter dem Projekttitel:

Sportpark Kaltenmoor soziale und kulturelle Barrieren überwinden ein Stadtteil kommt in Bewegung

wurde beim zuständigen Landesressort, dem Niedersächsischen Sozialministerium, eine Interessenbekundung zur Antragsabsicht eingereicht. Dafür war laut Programmaufruf eine Frist bis zum 28.10.2015 gesetzt worden.

 

Nach Einreichung der Projektskizze bis zum 13.11.2015 ist im weiteren Verfahren vorgesehen, dass BBSR eine Sichtung und Vorbewertung bis zum 22.12.2015 vornimmt und eine Förderempfehlung an das BMUB gibt. Die Förderentscheidung soll bis Februar 2016 erfolgen.

 

Die Kostenschätzung für das Vorhaben des Neubau bzw. der Grundsanierung der Sporthallen beläuft sich auf 11,5 Mio. EUR. Die Förderquote des Bundes liegt im Regelfall bei 45%, bei Kommunen mit einer nachgewiesenen Haushaltsnotlage ist eine Förderung von 90% möglich. Eine entsprechende Bescheinigung des Landes wurde eingeholt. Der städtische Anteil läge bei Anerkennung demnach bei 1,15 Mio. EUR.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                       11,5 Mio € (2016-2018)

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein              Mittel stehen nur für die Planung zur Verfügung,

                         für die  Umsetzung müssen für 2016 bis 2018 Mittel bereit gestellt werden.

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 56310             

              Produkt / Kostenträger: I-Nr. 01-2018-002 / 21800102

              Haushaltsjahr: 2016

 

e)  mögliche Einnahmen: Fördermittel des Bundes aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten


Anlage/n:

keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Antragstellung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekttitel Sportpark Kaltenmoor soziale und kulturelle Barrieren überwinden ein Stadtteil kommt in Bewegung und beschließt für den Fall der Programmaufnahme die Maßnahme des Neubaus bzw. der Grundsanierung der Sporthallen Kaltenmoor entsprechend der Programmziele und innerhalb des Förderzeitraums bis Ende 2018 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel im Haushalt werden bei Programmaufnahme vorbehaltlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Neubau/ Grundsanierung), in Höhe von bis zu 11,5 Mio. EUR bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze für den Förderantrag beim Fördergeber einzureichen.