Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes, strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt. Für die beratenden Mitglieder liegt dieser Einladung eine Ausfertigung bei.
Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.
Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wieder (Ausnahme: Mehrere kleine Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken).
Dem Fachbereich Soziales und Bildung sind 4 Teilhaushalte zuzuordnen: 1. Teilhaushalt: 50010 Interner Service 2. Teilhaushalt: 51000 Soziale finanzielle Hilfen 3. Teilhaushalt: 52000 Soziale Dienste 4. Teilhaushalt: 53000 Bildung und Betreuung
Die anfallenden Zweckausgaben im Bereich der Jugendhilfe werden im Rahmen des Finanzvertrages vom Landkreis Lüneburg nahezu vollständig erstattet. Die Personal- und Sachkosten werden pauschaliert abgegolten.
In der Anlage finden Sie eine Liste der Produkte, die durch den Jugendhilfeausschuss zu erörtern sind.
Größere finanzielle Veränderungen bei den einzelnen Produkten werden in einem mündlichen Vortrag der Verwaltung gesondert erläutert.
Ggf. noch anstehende Änderungen werden als Tischvorlage zur Kenntnis vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2016 (ggf. mit den Ergänzungen der Tischvorlage) zustimmend zur Kenntnis.
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