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Vorlage - VO/0651/03  

 
 
Betreff: Anpassung des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtaufgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heintzmann, DanielaAktenzeichen:37 12 10
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.08.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie das Finanzamt Lüneburg im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung im Februar 2003 feststellte, handelt es sich bei den Zahlungen von Brandsicherheitswachen um Arbeitsentgelt. Die rechtliche Überprüfung durch eine Steuerberaterin bestätigte diese Auffassung, so dass die durch die Feuerwehr geleisteten Brandsicherheitswachen nunmehr versteuert werden müssen.

 

Nach Position 2.1 des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtausgaben zahlt die Theater Lüneburg GmbH für die Gestellung von Brandsicherheitswachen (mindestens zwei Feuerwehrmitglieder) derzeit 62 € pro Theaterveranstaltung.

Bis zur Überprüfung wurden die von der Theater Lüneburg GmbH eingegangenen Beträge an den Stadtfeuerwehrverband weitergeleitet. Dieser tätigte die Auszahlung an die freiwilligen Mitglieder der Feuerwehr, die als Brandsicherheitswachen eingesetzt waren.  

Unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorgaben erfolgt die Auszahlung an die Feuerwehrmitglieder seit dem 01.04.2003 direkt durch den Bereich Personal. Dort kann aufgrund des Abrechnungsverfahrens mit EDV die Weiterleitung der Steuern sichergestellt werden.

Durch die Versteuerung entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 3.000 €. Um diesen Mehrbetrag aufzufangen, ist eine Anhebung des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtausgaben notwendig.

Nach den auf der Grundlage der letzten fünf Jahre ermittelten Zahlen muss der im Kostentarif abweichend zu sonstigen Anlässen und Veranstaltungen unter Position 2.1 für das Theater festgelegte Betrag von 62 € pro Veranstaltung im Rahmen der Satzungsänderung um 8 € auf 70 € erhöht werden, damit künftig der Ausgleich der jährlichen Mehrkosten erreicht werden kann.

Der unter Position 2.2 für sonstige Anlässe und Veranstaltungen festgelegte Betrag von 113 € reicht hingegen auch weiterhin aus, um die Kosten für die Feuerwehrmitglieder zu decken.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung zur Änderung des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtaufgaben.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung Kostentarif 28.07.03 (19 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 2 2 Kostentarif 07 03 (24 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtaufgaben wird beschlossen.