Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Wie das Finanzamt Lüneburg im Rahmen einer
Lohnsteueraußenprüfung im Februar 2003 feststellte, handelt es sich bei den
Zahlungen von Brandsicherheitswachen um Arbeitsentgelt. Die rechtliche
Überprüfung durch eine Steuerberaterin bestätigte diese Auffassung, so dass die
durch die Feuerwehr geleisteten Brandsicherheitswachen nunmehr versteuert
werden müssen. Nach Position 2.1 des Kostentarifs
der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst-
und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb der Pflichtausgaben zahlt
die Theater Lüneburg GmbH für die Gestellung von Brandsicherheitswachen (mindestens
zwei Feuerwehrmitglieder) derzeit 62 € pro Theaterveranstaltung. Bis zur Überprüfung wurden die von
der Theater Lüneburg GmbH eingegangenen Beträge an den Stadtfeuerwehrverband
weitergeleitet. Dieser tätigte die Auszahlung an die freiwilligen Mitglieder
der Feuerwehr, die als Brandsicherheitswachen eingesetzt waren. Unter Berücksichtigung der
steuerrechtlichen Vorgaben erfolgt die Auszahlung an die Feuerwehrmitglieder
seit dem 01.04.2003 direkt durch den Bereich Personal. Dort kann aufgrund des
Abrechnungsverfahrens mit EDV die Weiterleitung der Steuern sichergestellt
werden. Durch die Versteuerung entstehen
jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 3.000 €. Um diesen Mehrbetrag
aufzufangen, ist eine Anhebung des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg
über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr
Lüneburg außerhalb der Pflichtausgaben notwendig. Nach den auf der Grundlage der
letzten fünf Jahre ermittelten Zahlen muss der im Kostentarif abweichend zu
sonstigen Anlässen und Veranstaltungen unter Position 2.1 für das Theater festgelegte
Betrag von 62 € pro Veranstaltung im Rahmen der Satzungsänderung um 8 € auf 70
€ erhöht werden, damit künftig der Ausgleich der jährlichen Mehrkosten erreicht
werden kann. Der unter Position 2.2 für sonstige
Anlässe und Veranstaltungen festgelegte Betrag von 113 € reicht hingegen auch
weiterhin aus, um die Kosten für die Feuerwehrmitglieder zu decken. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Satzung zur
Änderung des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb
der Pflichtaufgaben.
Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte Satzung zur
Änderung des Kostentarifs der Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von
Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Lüneburg außerhalb
der Pflichtaufgaben wird beschlossen. |
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