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Sachverhalt:
Der bisherige Gestattungsvertrag zwischen der Hafen Lüneburg GmbH und der Hansestadt Lüneburg ist die Geschäftsgrundlage für den Betrieb des Hafens am Elbe-Seitenkanal.
Die Hansestadt Lüneburg als Eigentümerin der Hafen- und Bahnanlagen überlässt der Hafen Lüneburg GmbH die Flächen und Grundstücke rund um das Hafenbecken sowie die vorhandenen Anlagen zur eigentümergleichen Nutzung. Dazu ist der bisherige Gestattungsvertrag den aktuellen Gegebenheiten und dem Unternehmenszweck der Hafen Lüneburg GmbH anzupassen. Der aktualisierte Vertrag ist als Anlage beigefügt worden.
In der Aufsichtsratssitzung am 07.10.2015 sind die Änderungen des Gestattungsvertrages beraten worden. Für die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung benötigen die Beteiligungsvertreter eine Weisung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: -keine- c) an Folgekosten: -keine- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n:
Gestattungsvertrag Synopse
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Änderung des Gestattungsvertrages zwischen der Hafen Lüneburg GmbH und der Hansestadt Lüneburg zuzustimmen.
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