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Vorlage - VO/6359/15  

 
 
Betreff: Hafen Lüneburg GmbH - Beschluss einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und Zuständigkeitskatalog der Gesellschafterversammlung
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
28.10.2015 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
05.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der neue Gesellschaftsvertrag der Hafen Lüneburg GmbH wurde am 19.12.2014 von der Gesellschafterversammlung notariell beurkundet.

 

Im neuen Gesellschaftsvertrag sind die Zuständigkeiten für den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung nicht abschließend geregelt. So kann die Gesellschafterversammlung jederzeit bei entsprechendem Weisungsbeschluss der politischen Gremien eine Anpassung der Zuständigkeiten vornehmen, ohne dass es einer notariellen Beurkundung bedarf.

 

Zur klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten wird deshalb empfohlen die Zuständigkeiten für die Gesellschafterversammlung durch Gesellschafterbeschluss festzuschreiben. Ein Entwurf des Zuständigkeitskatalogs für die Gesellschafterversammlung ist in der Anlage beigefügt.

 

Darüber hinaus ist es vorgesehen, die Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates innerhalb der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gemäß § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages zu regeln, die von der Gesellschafterversammlung beschlossen wird. Mit der Geschäftsordnung sollen die Spielregeln innerhalb des Aufsichtsrates festgelegt werden. Ein Entwurf der Geschäftsordnung inklusive der Zustimmungsvorbehalte für den Aufsichtsrat ist ebenfalls in der Anlage beigefügt.

 

Vergleichbare Regelungen wurden bereits für andere Gesellschaften wie z.B. die Lüneburg Marketing GmbH und die Theater Lüneburg GmbH, basierend auf den vom Rat beschlossenen Public Corporate Governance Kodex, umgesetzt.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 07.10.2015 über den Zuständigkeitskatalog für die Gesellschafterversammlung sowie über die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates beraten und der Gesellschafterversammlung die Zustimmung empfohlen.

 

Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung sind die städtischen Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: -keine-

c)  an Folgekosten:                -keine-

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Zuständigkeitskatalog der Gesellschafterversammlung

Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuständigkeitskatalog für die Gesellschafterversammlung (7 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Hafen AR GO (32 KB)      
Anlage 3 3 Änderung durch den Wirtschaftsausschuss (33 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH werden angewiesen, dem Zuständigkeitskatalog für die Gesellschafterversammlung sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zuzustimmen.