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Sachverhalt:
Nach dem NKomInvFöG vom 14.07.15 werden zur Stärkung der Investitionstätigkeit für finanzschwache niedersächsische Kommunen (Landkreise, die Region Hannover und Gemeinden, soweit sie nicht Mitglieder von Samtgemeinden sind) in einem Sondervermögen des Bundes Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von insgesamt 327.540.500 Euro bereitgestellt. Auf die Hansestadt Lüneburg entfällt danach eine Investitionspauschale i.H.v. 3.927.010,16 € zu der zusätzlich ein Eigenanteil in Höhe von 465.271,26 € von der Hansestadt zu erbringen ist, so dass sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 4.392.281,42 € ergibt. Der von der Hansestadt Lüneburg zu erbringende Eigenanteil beträgt damit 10,59 % des Gesamtinvestitionsvolumens.
Wesentliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Investitionspauschale im Zeitraum 2015-2018:
Förderbereiche nach § 3 KInvFG:
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
a) Krankenhäuser, b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenen Lärm, c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung, d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels, e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastruktureinrichtungen, f) Luftreinhaltung
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird, b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, d) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Von den o.g. Förderbereichen kommen für die Hansestadt Lüneburg nicht alle in Betracht. Nach den bisher vorliegenden Informationen aus dem für das NKomInvFöG zuständigen Referat im Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) könnten folgende Investitionsvorhaben der Hansestadt förderfähig sein:
Maßnahme Investitionsvolumen Eigenanteil
Investitionskostenzuschuss an Lüwobau 3.000.000,00 € 317.700,00 € für energetische Sanierung Miethäuser Schützenstraße (Förderbereich 1e))
Ausbau Radwege (Förderbereich 1f)) 600.000,00 € 63.540,00 €
Energetische Sanierung von Sport- 200.000,00 € 21.180,00 € stätten (Förderbereich 1e))
Energetische Sanierung Alte Rats- 200.000,00 € 21.180,00 € Bücherei (Fenstersanierung) (Förder- bereich 1e))
Umbau Kindertagesstätte Hanseviertel 190.000,00 € 20.121,00 € Förderbereich 2a)
Energetische Sanierung Krügerbau 200.000,00 € 21.180,00 € (Förderbereich 1e)
Summe: 4.390.000,00 € 464.901,00 €
Rest: 2.281,42 € 370,26 € Die Verwaltung beabsichtigt, für diese Investitionsmaßnahmen Haushaltsmittel in den Haushaltsplanentwürfe 2016-2018 einzustellen und entsprechende Förderanträge beim MI zustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.390.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 3.925.099 € Anlage/n:
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