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Vorlage - VO/6335/15  

 
 
Betreff: Neuwahl einer Schiedsperson und zweier stellvertretender Schiedspersonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wolfgang Sorger
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
17.09.2015 
Sitzung des Ortsrates Oedeme (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Herr Jörg Ehlert hat sein Amt als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I Nord niedergelegt.

 

Frau Hana Weissmann hat ihr Amt als stellvertretende Schiedsperson aus familiären Gründen niedergelegt.

 

In beiden Fällen ist nach Anhörung eine Bestätigung vom Direktor des Amtsgerichtes erfolgt. Daher ist eine Neuwahl erforderlich.

 

Derzeit betreut Schiedsmann Martens seinen eigentlichen Bezirk I Nord sowie den Bezirk II Süd gemeinsam.

 

 

Für den Bezirk I Nord soll eine neue Schiedsperson, für beide Bezirke soll je eine Stellvertretung gewählt werden.

 

Die Amtsperiode für das Schiedsamt dauert bis September 2017. Die Schiedsperson Uwe Martens beabsichtigt, das Amt in absehbarer Zeit aus Altersgründen niederzulegen. Dies würde der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes bedürfen. Es wird daher vorsorglich vorgeschlagen, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk II Süd zugleich als Nachfolger/in für die Schiedsperson Bezirk II Süd zu wählen. Die Stellvertretung des Schiedsamtsbezirkes I Nord wird dann die Aufgabe der Stellvertretung für beide Bezirke übernehmen.

 

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Gemäß § 380 Strafprozessordnung (StPO) ist - bevor eine strafrechtliche Privatklage erhoben werden darf - ein Vergleichsversuch bei einer zuständigen Schiedsperson zu unternehmen.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates waren mit der Bitte um Benennung geeigneter Personen angeschrieben worden. Des Weiteren war ein entsprechender Aufruf in der Landeszeitung veröffentlicht worden.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 4 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz (NSchÄG) soll die Gemeinde vor der Wahl die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören. Dies erfolgt durch Übersendung der Beschlussvorlage an den Bezirksverband der Schiedsleute, so dass bis zur Ratssitzung von dort eine Erklärung erfolgen kann.

 

Für das Amt einer Schiedsperson bzw. einer stellvertretenden Schiedsperson haben sich 11 Personen beworben (Anlage). Die Angabe Nord bzw. Süd gibt an, in welchem Schiedsamtsbezirk die Person den Wohnsitz hat.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen und ihres Lebensalters über die für die Schiedsamtstätigkeit erforderliche allgemeine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.

 

Nach § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG besteht vor der Beschlussfassung des Rates das Anhörungsrecht der Ortsräte bei der Wahl von Schiedspersonen, wenn nicht nach § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG ein eigenes Schiedsamt in der Ortschaft eingerichtet wird.

 

Gemäß § 4 NSchÄG sind die Schiedspersonen vom Rat der Hansestadt Lüneburg nach § 67 NKomVG zu wählen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Übersicht Bewerbungen Schiedsamt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Bewerbungen Schiedsamt (21 KB) PDF-Dokument (54 KB)    

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord Frau / Herrn ______________ als Schiedsperson.

 

2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk I Nord Frau / Herrn ______________ als stellvertretende Schiedsperson.

 

3. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG für den Bezirk II Süd Frau / Herrn ______________ als stellvertretende Schiedsperson.

 

4. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens der Schiedsperson II Süd, Herrn Martens, wird die Stellvertretung für den Bezirk II Süd, Frau / Herr ________________ das Amt der Schiedsperson übernehmen. Die stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk I Nord, Frau / Herr ________________ übernimmt dann für beide Schiedsamtsbezirke die Stellvertretung.