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Vorlage - VO/6329/15  

 
 
Betreff: Anpassung der Vereinbarungen zur Erstattung von Verwaltungskosten - Verwaltungskostenvereinbarung (VKV) - zwischen den Hospitalstiftungen und der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT III
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Vorberatung
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Graal Vorberatung
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.09.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die bisher geltenden Vereinbarungen zur Erstattung von Verwaltungskosten – Verwaltungskostenvereinbarung – (VKV) zwischen den Hospitalstiftungen und der Hansestadt Lüneburg stammen aus dem Jahre 2004. Es sind insbesondere aufgrund zwischenzeitlicher organisatorischer Änderungen sowie der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) auch bei den Hospitälern diverse redaktionelle Anpassungen erforderlich. Dies wurde auch durch das Rechnungsprüfungsamt im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen der Hospitäler angeregt.

 

Als Anlage sind die Neufassungen der jeweiligen Vereinbarungen sowie eine Synopse mit Gegenüberstellung der Neufassung mit der bisherigen Fassung – beispielhaft für das Hospital zum Großen Heiligen Geist – beigefügt.

 

Die bisher praktizierte Abrechnung gewährleistet eine angemessene Erstattung der für die Stiftungen entstehenden Verwaltungskosten nach einem plausiblen und praktikablen Maßstab, welcher auch soweit wie möglich die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigt, indem z. B. bei der Erbbaurechtsverwaltung nach den anteiligen Fallzahlen, bei der Verwaltung der Wald- und Forstflächen nach den anteiligen Flächen und bei der Gebäudeunterhaltung nach den Zeitanteilen der einzelnen Mitarbeiter abgerechnet wird. Ein weiterer Detaillierungsgrad lässt sich nicht oder nur unter unzumutbarem Aufwand darstellen, so dass die Erstattung für die weiteren Leistungen pauschal erfolgt.

 

Eine solche Pauschalierung entspricht auch den strengen betriebswirtschaftlichen Regeln im Rahmen der Gebührenkalkulation nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG). Im Übrigen hat der Landesrechnungshof in seiner Prüfmitteilung vom 13.05.2014 festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei den von der Hansestadt Lüneburg verwalteten Stiftungen – bezogen auf den prozentualen Anteil an den Stiftungserträgen - eher im unteren Bereich liegen.

 

Der bestehende Vereinbarungstext bietet zudem jederzeit die Möglichkeit einer Spitzabrechnung, soweit entsprechende Daten vorliegen.

 

Da es sich um Vereinbarungen zwischen der Hansestadt Lüneburg und den drei Hospitälern handelt, ist auf Seiten der Stiftungen Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Helmut Ebert zu beteiligen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja x (wie bisher werden die Verwaltungskosten einmal jährlich abgerechnet)

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

1. a) – c)              Neufassungen der Verwaltungskostenvereinbarungen der Hospitalstiftungen mit der Hansestadt Lüneburg.

2.              Synopse der bisherigen und der Neufassung am Beispiel des Hospitals zum Großen Heiligen Geist.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-08-24 Neufassung Vereinbarung VKB_Graal (19 KB) PDF-Dokument (53 KB)    
Anlage 2 2 2015-08-24 Neufassung Vereinbarung VKB_Geist (19 KB) PDF-Dokument (54 KB)    
Anlage 3 3 2015-08-24 Neufassung Vereinbarung VKB_Niko (19 KB) PDF-Dokument (54 KB)    
Anlage 4 4 2015-08-24_Synopse VKV (34 KB) PDF-Dokument (82 KB)    

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die beigefügten Neufassungen der Verwaltungskostenvereinbarungen für die drei Hospitalstiftungen mit der Hansestadt Lüneburg.