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Sachverhalt: Bereits im Jahre 2012 wurde über eine Anlagestrategie für die Hospitäler beraten und eine sichere und Ertrag bringende Anlage der liquiden Mittel mittels verschiedener Anlageformen beschlossen, vgl. Vorlage VO/4752/12 (diese wurde den Mitgliedern der Stiftungsräte im Stiftungsordner zur Klausurtagung im März 2015 unter Trennblatt 6 zur Verfügung gestellt). Die Umsetzung des Beschlusses wurde jedoch aufgrund der vorgesehenen Neuausrichtung der Stiftungen zunächst ausgesetzt. Das zu dieser Zeit erstellte Gutachten der Profund GmbH sollte auch für die Vermögensdisposition entsprechende Vorgaben schaffen, um in neuer Struktur nachhaltig eine Anlagestrategie verfolgen zu können.
Die Anfang 2015 neu formierten Stiftungsräte hatten sich in o. a. Klausurtagung im März 2015 mit dem Entwurf einer solchen Richtlinie für Finanzanlagen befasst. Es wurde ein aus vier Mitgliedern der Stiftungsräte, Herrn Srugis, Herrn Petroll, Frau von Stern und Herrn Laudien, bestehender „Anlageausschuss“ gebildet, der sich danach intensiv und ausführlich mit dem Entwurf der Richtlinie auseinandergesetzt und konkrete Rahmenbedingungen für die Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens definiert hat. Im Ergebnis bildet der als Anlage beigefügte Richtlinienentwurf eine konsensfähige Beschluss- und Arbeitsgrundlage.
Gemäß §§ 5, 7 Abs. 2 der Stiftungssatzungen beschließt der Rat über die Richtlinie.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Entwurf einer Vermögens- und Anlagerichtlinie
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Vermögens- und Anlagerichtlinie für die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof.
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