Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Geltungsbereich der 30. Flächennutzungsplan-Änderung für den Teilbereich „Am Raderbach“ wird begrenzt im Westen von der Erbstorfer-Landstraße, im Süden von der Bebauung „Am Ebensberg“, im Osten von einer öffentlichen Waldfläche mit Teich, im Norden vom Grünberger Weg.
Ziel der Planung ist es, auf den Flächen nordöstlich der Bleckeder Bahn-Trasse vor allem Wohnbauflächen zu entwickeln. Entlang des Raderbachs ist am nordöstlichen Plangebietsrand die Entwicklung eines Grünzugs, der auch dem naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich dienen soll, geplant.
Um die Anbindung der neuen Baugebietsflächen an das übergeordnete Straßennetz näher prüfen zu können, werden z.Zt. die hierfür möglichen Flächen auch in den Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung einbezogen. Dies betrifft auch die Ackerfläche zwischen Erbstorfer Landstraße und Bleckeder Bahn, die wegen der dort vorhandenen ehemaligen Deponiefläche nicht für die Baugebietsentwicklung vorgesehen ist. Nach Klärung der Gebiets-Erschließung wird während des Bauleitplan-Verfahrens daher voraussichtlich eine Reduzierung des Geltungsbereichs erfolgen können.
Die bisherigen Aufstellungsbeschlüsse zur 30. Flächennutzungsplan-Änderungen „Am Raderbach“ und zur 31. Flächennutzungsplan-Änderung „Am Raderbach-West“ werden mit diesem Aufstellungsbeschluss aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||