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Sachverhalt: Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag (VO/6226/15) über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Bockelsberg-Ost“ vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene Bebauung oder die Planung nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 2-2015 beschlossen werden. Ziel der Planung ist, Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu Baugrenzen und zur Bauweise zu treffen sowie Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung gemäß § 84 Nds. Bauordnung (NBauO) zu erlassen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 164 „Bockelsberg-Ost“ überein.
Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Entwurf der Satzung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
Die Veränderungssperre Nr. 2-2015 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 164 „Bockelsberg-Ost“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
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