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Vorlage - VO/6204/15  

 
 
Betreff: Frühe Hilfen - Bericht über die bisherige Entwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Hoferichter
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
18.06.2015 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Vom 01.09.2007 bis 31.12.2011 wurde Lüneburg als einer der vier niedersächsischen Modellstandorte für die Implementierung der Frühen Hilfen vom Land Niedersachsen gefördert.

Die dafür neu geschaffene Koordinierungsstelle Frühe Hilfen für Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist mit 2 Personen mit jeweils 15 Wochenstunden besetzt. Seit Beginn des Projektes besteht der Beirat Frühe Hilfen, der die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Frühen Hilfen mitsteuert und die Vernetzung befördert. Ein Netzwerk Frühe Hilfen mit dem originären Schwerpunkt für die Altersgruppe der 0-3 jährigen wurde aufgebaut, die Ampel und das Mitteilungssystem Frühe Hilfen eingeführt sowie Projekte im Rahmen der Frühen Hilfen durchgeführt. Beratungen, Fortbildungen und Gesamt- und Teilnetzwerktreffen des Netzwerks Frühe Hilfen fanden statt.

 

Durch das im Jahr 2012 in Kraft getretene neue Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) als Teil des geänderten Kinderschutzgesetzes (BKiSchG) erfolgte die Förderung der Frühen Hilfen über die Bundesinitiative Frühe Hilfen in Höhe von 52.000,00 € jährlich. Ab 2016 wird die Bundesförderung durch eine im Gesetz geregelte Fonds-Förderung abgelöst und damit dauerhaft geregelt. Schwerpunkte dieser Förderung liegen nach den Förderrichtlinien im bedarfsgerechten Ausbau des Angebots an Familienhebammen und Familien- und Gesundheits-KinderkrankenpflegerInnen, der Bereitstellung einer Koordinierungsstelle, Förderung von Vernetzungsarbeit, neuen Angeboten im Bereich der Frühen Hilfen für die Altersgruppe der 0-3 jährigen und Projekten mit der Einbindung von Ehrenamtlichen.

 

Durch diese Förderung sind ab 2013 sukzessive eine Familienhebamme und 2 Familien- und Gesundheits-KinderkrankenpflegerInnen im Rahmen der Frühen Hilfen bei der Hansestadt Lüneburg eingestellt worden . Im Rahmen der Förderung von Projekten werden seit Mitte 2014 die Willkommensbesuche bei allen Familien sowie Müttern und Vätern mit neu geborenen Babys in Lüneburg durchgeführt um den Beratungsanspruch für „Eltern sowie werdende Mütter und Väter (…) über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren“ (§ 2 Abs. 1 KKG) umzusetzen.

 

Von Anfang an wurden die Frühen Hilfen gemeinsam mit den Landkreis Lüneburg durchgeführt. Die geschlossene Vereinbarung zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg regelt diese Zusammenarbeit.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              147.000,-             

c)  an Folgekosten: für 2016 ist die Landesförderung in Höhe von 30.000,- € noch nicht gesichert. Die Beratungen dauern noch an.

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                                        X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              52000 / 55011

              Produkt / Kostenträger:              363121 / 36312103/4

              Haushaltsjahr:                            2015

 

e)  mögliche Einnahmen:              132.000,-             


Anlage/n: