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Vorlage - VO/6195/15  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Mehl, Lorenz
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.11.2015 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 21.07.1994 die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten erlassen. Diese Ordnung wurde zuletzt durch Beschluss des Rates vom 26.08.2010 geändert.

 

Durch den mit dem Landkreis Lüneburg am 01.09.2014 geschlossenen Vertrag zur Kostenerstattung für die beitragsfreigestellten Eltern der untersten Einkommensstufe („Nullzahler“) ist eine Anpassung der Einkommensberechnung notwendig geworden, da der Vertrag eine gleiche Berechnung für alle beigetretenen Gemeinden vorsieht.

Diese Anpassung ist in § 6 „Einkommen“ vorgenommen worden; veränderte Frei- und Pauschbeträge bewirken eine Entlastung der beitragspflichtigen Eltern.

Um in diesem Bereich für mehr Transparenz zu sorgen, ist zukünftig der entsprechende Antrags- und Berechnungsbogen als Anlage 2 der Satzung beigefügt.

 

Im Zuge dieser notwendigen Anpassung ist der Satzungstext juristisch überprüft, sprachlich angeglichen und insgesamt aktualisiert worden. Zur besseren Lesbarkeit ist der neue Text in der Anlage synoptisch dem bisherigen Text gegenübergestellt worden.

 

Besonders wird in diesem Zusammenhang auf die Änderungen in § 5 „Entgelte“ hingewiesen. Zur besseren Übersicht sind die Entgelttabelle, sowie die Kosten für die Sonderdienste und die Verpflegung nun als Anlage 1 der Beitragsordnung angehängt.

Die Entgelttabelle wurde grundlegend verändert, um eine besser nachzuvollziehende Darstellung der Beitragserhebung zu ermöglichen und alle angebotenen Betreuungsformen aufzuführen. Für viele Eltern wird dabei eine niedrigere Beitragseinstufung erzielt werden, allerdings werden von einkommensstärkeren Familien durch eine Einfügung weiterer Obergrenzen nun auch höhere Beiträge gefordert.

Die Anpassung der Elternbeiträge wurde im Vorwege in einer Arbeitsgruppe mit dem Kita-Stadtelternrat, Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung vorbereitet.

 

Angepasst wurden auch die Entgelte für die Sonderdienste. Diese wurden in der Vergangenheit mit einer Pauschale berechnet, was zu Ungerechtigkeiten im tatsächlichen Angebot einzelner Einrichtungen führte. Diese neue Entgeltanpassung wurde zusammen mit den Kita-Leitungen entwickelt und auch mit dem Kita-Stadtelternrat abgestimmt.

 

Eine weitere Verbesserung wurde im § 7 „Geschwisterermäßigung“ vorgenommen.

Die Ermäßigung für ein betreutes Geschwisterkind wurde von 30% auf 50%, für ein drittes Geschwisterkind von 80% auf 100 % erhöht. Alle weiteren Kinder sind, wie vorher auch, befreit. Diese Regelung wird für Familien mit mehreren Kindern zu einer spürbaren Entlastung führen.

 

Zur Klarstellung wurde der § 10a zum Umgang mit der Beitragserstattung bei längerem Ausfall der Betreuung eingefügt.

 

Der bisherige § 13 „Versicherung“ konnte dagegen entfallen, da er lediglich einen gesetzlichen Anspruch benannt hat, den es auch ohne die explizite Nennung in der Benutzungsordnung gibt.

 

Auf eine Festschreibung in der Beitragsordnung der  20 %-Quote, die aus Elternbeiträgen an den Gesamtaufwendungen für die Kitas erwirtschaftet werden muss, wird verzichtet. Die vorgeschlagene Neustaffelung erreicht dieses Ziel. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass 20 % der Kosten durch die Elternbeiträge gedeckt werden. Dieses entspricht auch dem Verfahren anderer Kommunen. Der Landesrechnungshof fordert eine Mindestquote von 25%.

 

Die neu gefasste Benutzungs- und Elternbeitragsordnung soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.

 

Alle im Vorwege Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Entwicklung der Kosten- und Einnahmesituation im Bereich der Kindertagesstätten regelmäßig beobachtet werden muss und die Elternbeitragsordnung daher auch ca. alle zwei Jahre überprüft werden soll.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                          X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Benutzungsordnung

Anlage 1 Entgelte

Anlage 2 Erklärung zum Einkommen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Kita-Satzung Synopse (Stand 15.09.15) (89 KB) PDF-Dokument (131 KB)    
Anlage 1 2 Anlage1(fuerJHA) (37 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Erklärung zum Einkommen (25 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung nebst Anlagen zum 01.01.2016 neu gefasst.

Die nächste Prüfung der Elternbeitragsordnung soll unter Beteiligung des Stadtelternrats im Kita-Jahr 2017/18 erfolgen.