Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2013 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2013 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen/Prüfhinweisen entnehmen Sie bitte der als Anlage (4.) beigefügten Synopse.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziff. 7 auf S. 16 des Schlussberichtes).
Der Stiftungsrat wird in seiner nächsten Sitzung über den Jahresabschluss 2013 beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung 2. Schlussbilanz 2013 3. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes 4. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfhinweise/Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1. Es entsteht ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 142.159,22 EUR. Der Fehlbetrag ist anteilig aus vorhandenen Überschussrücklagen in Höhe von 71.150,24 EUR aus Vorjahren zu decken. Der verbleibende Fehlbetrag i. H. v. 71.008,98 EUR wird in das Folgejahr vorgetragen und ist in den nächsten zwei Jahren durch Überschüsse auszugleichen.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stiftung Hospital zum Graal und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
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