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Vorlage - VO/6156/15  

 
 
Betreff: Fördern von Grundwasser zur Sicherstellung der Wasserversorgung - Bewilligung und Beweissicherung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulz, Volker
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorberatung
21.05.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz; Wasserwerk Lüneburg, Rote Bleiche 8 zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

1925 beschloss der Rat der Stadt Lüneburg, ein neues Wasserwerk zu bauen, weil der „neue Wasserturm“ den Mengenbedarf der Lüneburger Bürger nicht mehr erfüllen konnte. 1930 wurde die Verwaltung des Wasserwerkes treuhänderisch der Hannover-Braunschweigische Stromversorgungs AG (Hastra) übertragen. Inhaberin aller Rechte blieb die Stadt.

 

Am 09.12.1988 übernahm die Hastra das Wasserwerk von der Stadt. Mit selbem Datum wurde ein Konzessionsvertrag zur Wasserversorgung zwischen Stadt Lüneburg und Hastra geschlossen. In dem Vertrag verpflichtete sich die Hastra, „die Einwohner im Stadtgebiet mit Wasser für Haushalt, Gewerbe und Industrie … zu versorgen“.

 

1999 fusionierte die Hastra mit anderen lokalen Energieversorgern zur Avacon AG, die im Juni 2005 zur E.ON Avacon AG umfirmierte.

 

Aus der Avacon AG heraus wurde das öffentlich-privatwirtschaftliche Wasserversorgungsunternehmen (WVU) Purena GmbH gegründet. Der Konzessionsvertrag wurde mit Wirkung zum 01.01.2002 auf die Purena GmbH übertragen.

 

Gemäß § 50 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG - ist die öffentliche Wasserversorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierdurch wird klargestellt, dass sie als Aufgabe im Allgemeinwohl zum Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie gehört (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz). Es obliegt somit den Kommunen, die Wasserversorgung zu organisieren.

 

Der Stadt Lüneburg wurde am 25.10.1973 von der damals zuständigen Bezirksregierung die wasserrechtliche Bewilligung erteilt, zur Sicherstellung der Wasserversorgung für Lüneburg aus 11 Brunnen Grundwasser in einer Menge von 6,0 Mio. m³ pro Jahr zu fördern. Die Bewilligung war bis zum 31.12.2003 erteilt worden.

 

Am 18.06.2002 stellte die Purena GmbH einen neuen Bewilligungsantrag zur Förderung von Grundwasser aus mittlerweile 13 Brunnen in einer Menge von 6,7 Mio. m³ pro Jahr.

 

Die Notwendigkeit für die neue, höhere Fördermenge ergab sich wie folgt:

 

- Höchste Verbrauchsmenge im Bezugszeitraum seit 1973:  5.650.630 m³/a

- 10 % Sicherheitszuschlag: 565.063 m³/a

- 5 % Trockenjahreszuschlag: 282.532 m³/a

- 3 % Rohrleitungsverluste: 169.519 m³/a

- Wasserwerkseigenverbrauch: 75.103 m³/a

 

Die beantragte Bewilligung wurde am 20.12.2004 von der Bezirksregierung erteilt, befristet für 30 Jahre. Die Bewilligung beinhaltet unter anderem verschiedene Nebenbestimmungen. Mit der Auflösung der Bezirksregierung zum 01.01.2005 ging die wasserbehördliche Zuständigkeit auf die Hansestadt Lüneburg über.

 

Gemäß Auflage Nr. 15 hat die Purena GmbH eine „wasserwirtschaftliche und eine ökologische, forst- und landwirtschaftliche Beweissicherung“ durchzuführen, zu dokumentieren und in regelmäßigen Abständen darüber zu berichten. Der Bericht hat zumindest folgende Anlagen zu enthalten:

 

- Aktueller Lageplan mit Darstellung aller Förderbrunnen und Messstellen

- Tabellarische und grafische Darstellung der Entnahmemengen und des Niederschlags

- Ganglinien der gemessenen Grundwasserstände in den Grundwassermessstellen und              Förderbrunnen

- Grundwassergleichenplan des Entnahmestockwerks für einen repräsentativen Stichtag

- Grundwasserflurabstandskarte

- Grundwasserdifferenzplan zur letzten Stichtagsmessung

- Tabellarische und grafische Darstellung der Rohwasseranalysen der Einzelbrunnen.

 

In der Ausschusssitzung werden die Verwaltung und die Purena GmbH ergänzend vortragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  40 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 

 Produkt / Kostenträger: 561001/56100102

 Haushaltsjahr: 2015

 

e)  mögliche Einnahmen: