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Vorlage - VO/6130/15  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen für die Anmietung und Bewirtschaftung der Asylunterkunft Papenburg 12
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der anhaltende Zustrom von Asylsuchenden macht es erforderlich, dass über die bereits im Stadtgebiet bestehenden Unterkünfte weitere Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Zu diesem Zweck soll das Gebäude Papenburg 12 angemietet und mit separaten Wohnungen für Asylbewerber hergerichtet werden. Das Gebäude ermöglicht eine Aufteilung in 6 Wohnungen verschiedener Größe über 3 Geschosse. Insgesamt beträgt die Wohn- und Nutzfläche ca. 550 m².

Es ist eine Belegung mit voraussichtlich 25 Personen vorgesehen.

 

Die erforderlichen Umbau- und Renovierungsarbeiten werden vom Gebäudeeigentümer auf eigene Kosten mit einem Volumen von ca. 60.000 EUR durchgeführt. Kosten für die Möblierung, Küchengeräte sowie Waschmaschinen sind nicht in der Miete enthalten und müssen von der Hansestadt Lüneburg als Mieter bereitgestellt werden.

 

Das Gebäude wird aktuell im Auftrag der Stadt auf eine mögliche Belastung durch Holzschutzmittel in den Holzdeckenverkleidungen überprüft. Im Falle einer Belastung sind noch notwendige Arbeiten zur Schadstoffbeseitigung vorzunehmen. Je nach Umfang der Arbeiten sind ggf. noch Nachverhandlungen mit dem Eigentümer zu führen. 

 

Da der Wohnraum für die Asylsuchenden kurzfristig benötigt wird, wird eine Anmietung des Gebäudes ab dem 01.05.2015 angestrebt.

 

Weil die Anmietung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 noch nicht absehbar war, sind im Haushaltsplan 2015 keine ausreichenden Mittel für die Anmietung und Bewirtschaftung des Gebäudes vorgesehen. Es wird eine überplanmäßige Auszahlungsberechtigung benötigt. Diese umfasst für die Monate Mai bis Dezember 2015 Ausgaben im Umfang von 89.800 EUR und beinhaltet folgende Positionen:

 

Die Miet- und Bewirtschaftungskosten setzen sich aus einer monatlichen Zahlungen für Miete in Höhe von 4.400 EUR (entspricht 8 EUR/ m²) sowie einer Nebenkostenvorauszahlung von 300 EUR und weiteren Bewirtschaftungskosten für z.B. Energie, Reinigung, Reparaturen und Wartungen, Winterdienst, Revierkontrollen eines Wachdienstes von ca. 4.400 EUR zusammen. Insgesamt betragen die laufenden Kosten für die Unterkunft somit monatlich voraussichtlich 9.100 EUR. Die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten basiert auf Schätzungen, da noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vorliegen. Für die Dauer der Sanierungsarbeiten wird mietvertraglich eine hälftige Mietzahlung vereinbart.

 

Für die Monate Mai bis Dezember ergibt sich somit ein voraussichtlicher Finanzbedarf von 72.800 EUR. Hinzu kommen einmalige Auszahlungen für den Einbau von 4 Küchen inkl. Sanitärinstallationen (in 2 Wohnungen sind Küchen vorhanden) sowie für die Anschaffung von 3 Waschmaschinen und sonstigen Ausstattungen. Des Weiteren entstehen Kosten für die Schadstoff- und die Trinkwasseruntersuchung sowie die Anschaffung von Feuerlöschern. Insgesamt ergibt sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von geschätzt 20.000 EUR.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:        25 EUR

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 92.800 EUR Ergebnis-HH

c)  an Folgekosten:                                 mtl. Miete + Bewirtschaftung für die Folgejahre

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, bei Beschlussfassung der überplanmäßigen Ausgabe

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:         Kostenstelle noch nicht vergeben             

              Produkt / Kostenträger:               31550102 GU für Anspruchsberechtigte AsylBLG

              Haushaltsjahr:                                      2015

 

e)  mögliche Einnahmen: Kostenerstattung durch den Landkreis


 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem überplanmäßigen Aufwand bzw. Auszahlung für die Anmietung, Bewirtschaftung und Ausstattung des Gebäudes Papenburg 12 zur Unterbringung von Asylsuchenden von insgesamt 92.800 EUR für die Monate Mai bis Dezember 2015 wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages durch den Landkreis Lüneburg.