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Vorlage - VO/6119/15  

 
 
Betreff: Kunstschule Ikarus / Abschluss einer Zielvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
14.04.2015 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Kunstschule IKARUS hatte sich 2012 entschlossen, sich strukturell weiterzuentwickeln und im Zusammenhang mit einer sich abzeichnenden räumlichen Veränderung die Angebotsstruktur daraufhin anzupassen und zu erweitern, um Kindern und Jugendlichen aber auch interessierten Erwachsenen umfangreiche Kreativangebote machen zu können.

Die auch stets seitens des Kultur- und Partnerschaftsausschusses erwünschte Professionalisierung der Kunstschule IKARUS hat mit dem Einzug in die Kulturbäckerei ihre Entsprechung bzw. Fortsetzung gefunden.

 

Die Kunstschule IKARUS ist als ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Infrastruktur anzusehen, insbesondere was die kulturelle Bildung und ihre soziokulturelle Arbeit insgesamt betrifft. IKARUS ist zudem eine vom Land Niedersachsen anerkannte außerschulische Bildungseinrichtung.

 

Kulturelle Bildung ist ein unverzichtbares Element für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden, insbesondere dann, wenn Kinder und junge Menschen bzw. Erwachsene die Möglichkeit erhalten, innerhalb des (kommunalen) Umfeldes ihre künstlerischen und kreativen Neigungen und Begabungen entdecken und entfalten zu können. Neben dem Kinder- und Jugendtheater und der Musikschule Lüneburg als Beispiele vorhandener kultureller Lern- und Erfahrungsorte deckt die Kunstschule IKARUS einen weiteren, für notwendig zu erachtenden Bereich ab. Dieser Bereich kann wegen seines spartenübergreifenden Konzepts, das Kunst und Medien, Tanz bis hin zu Theater, Kultur und Spiel in Verbindung bringt, als besonders anerkennens- und förderungswürdig eingestuft werden. Die seitens IKARUS in den Jahren ihres Bestehens immer wieder unter Beweis gestellten Kooperationen (u.a. mit Schulen, Musikschule, Museen, VHS, UNI, Bürgertreff Kaltenmoor, Stadtfesten und Stadtteilfesten*) und vielfältigen Aktivitäten bzw. Aktionen können als beispielhaft und vorbildlich bezeichnet werden. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe, die für die Inklusion im Bereich der kulturellen Bildung einen besonderen Stellenwert erhält.

[* „Kunstschule IKARUS ist an vielen Orten präsent“ Landeszeitung 27.11.2014]

 

Die Hansestadt Lüneburg möchte sichergestellt wissen und einen Beitrag dafür leisten, dass sich die Kunstschule IKARUS weiter etablieren und konsolidieren kann, um dadurch ihre Existenz und Bedeutung innerhalb der kulturellen Infrastruktur zu erhalten. Der Kunstschule soll deshalb im Rahmen des jährlich aufzustellenden Haushalts eine Förderung in Höhe von 12.500 € zugesichert werden, wobei ein Zuschussbedarf von 25.000 € als notwendig und gerechtfertigt angesehen wird. Die Hansestadt Lüneburg verpflichtet sich deshalb, dafür Sorge zu tragen und sich zu bemühen, dass im Zuge einer Kofinanzierung IKARUS einen weiterer Betrag in identischer Höhe des städtischen Zuschusses erhält.

 

In diesem Jahr erhält IKARUS einen Zuschuss der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 12.500 €; der Landkreis gewährt eine Förderung in Höhe von 5.000 € und die Sparkassenstiftung in Höhe von 7.500 €.

 

Um der Kunstschule die notwendige Planungssicherheit zu gewähren, die zudem erforderlich ist, damit IKARUS sich u.a. um Zuschüsse des Landes oder um Mittel der soziokulturellen Förderung bewerben kann, soll mit der Kunstschule Ikarus e.V. eine Zielvereinbarung getroffen werden. Denn um zukunftssicher arbeiten zu können, braucht die ehrenamtlich geführte Kunstschule professionelle Strukturen, die sie aus eigener Kraft nicht vollständig wird selbst finanzieren und sicherstellen können.

 

Die wesentlichen Bestandteile einer zu schließenden Vereinbarung sind sowohl die in dieser Vorlage genannten Schwerpunkte der kulturellen Bildungsarbeit und einer soziokulturellen als auch außerschulischen Angebotsstruktur als auch die erklärte Förderintention der Hansestadt Lüneburg mit einem jährlichen, festgesetzten Förderbetrag.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              12.500 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                            X vorbehaltl. Genehmigung des Haushaltes

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:               41020

              Produkt / Kostenträger:              27300103

              Haushaltsjahr:                            2015

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:


Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, die Kunstschule IKARUS 2015 mit einem Betrag in Höhe von 12.500 € zu fördern und beauftragt die Verwaltung, mit der Kunstschule unter Einbeziehung des Landkreises eine Zielvereinbarung abzuschließen.