Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2015 ist für dieses Jahr wieder ein Betrag von 15.900 € zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg vorgesehen. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Land Niedersachsen steht jedoch noch aus und eventuell muss mit Auflagen oder Maßnahmen der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen gerechnet werden. Möglicherweise kann zur Liquiditätssteuerung auch eine prozentuale Sperrung der Haushaltsansätze beschlossen werden.
Die Antragsteller, die kulturelle Projekte planen, benötigen jedoch für ihre Vorhaben eine gewisse Planungssicherheit, daher sollte ihnen schon jetzt signalisiert werden, ob ihre Anträge bei der Vergabe der Fördermittel (ggf. gekürzt) berücksichtigt werden können.
Die der Verwaltung vorliegenden Anträge sind in der als Anlage beigefügten Liste ohne wertende Rangfolge nach Sparten sortiert, so dass nach Verteilung der Fördermittel ersichtlich wird, in welchem Umfang die einzelnen Sparten in diesem Jahr gefördert werden. Die Gesamtsumme der Anträge beträgt rd. 24.500 €.
Die Anträge sind der Vorlage auf Grund ihres Umfangs nicht beigefügt, können aber in der Sitzung oder nach Voranmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten im Bereich Kultur eingesehen werden.
Nach Prüfung der Anträge schlägt die Verwaltung vor, den Antragstellern eine Bezuschussung nach Maßgabe der beigefügten Übersicht in Aussicht zu stellen. Eine Begründung für den Vorschlag der Verwaltung erfolgt bei Bedarf mündlich in der Sitzung.
Die Beschlüsse sollten vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, ggf. prozentual vermindert um die Höhe einer eventuellen Haushaltssperre gefasst werden.
Die Antragsteller sind zur Sitzung eingeladen worden und können ggf. zu ihren Anträgen Stellung nehmen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 15.900 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X (im Fall der Haushaltsgenehmigung) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Antragsübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten im Jahr 2015
zu gewähren, ggf. prozentual vermindert um die Höhe einer eventuellen Haushaltssperre. |
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