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Vorlage - VO/6089/15  

 
 
Betreff: Bau einer Querungshilfe Erbstorfer Landstraße auf Höhe Einmündung Fuchsweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thöring, Michael
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Vorberatung
Verkehrsausschuss Entscheidung
23.03.2015 
Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch Beschluss des Rates vom 17.12.2014 hat dieser zweckgebunden zusätzliche Finanzmittel i. H. v. 50.000,- € für den Bau einer Querungshilfe an der Erbstorfer Landstraße auf Höhe der Einmündung zum Fuchsweg bereitgestellt. Die Umsetzung der Maßnahme steht allerdings unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Lüneburg. Das Thema soll gleichwohl erneut aufgegriffen werden, nachdem die CDU-Fraktion mit Antrag vom 15.09.2014 zur Sitzung des Rates am 01.10.2014 einen Antrag in ähnlichem Zusammenhang gestellt hatte. Dieser verfolgte allerdings das Ziel, einen Fahrradweg auf der Südseite der Erbstorfer Landstraße von der Ampelanlage Hölderlinstraße/Erbstorfer Landstraße bis zur Einmündung Fuchsweg zu errichten (vgl. VO/5871/14). Der Antrag wurde mit Beschluss des Rates vom 20.11.2014 zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss verwiesen. 

 

Mit Stellungnahme vom 23.09.2014 hat die Verwaltung dargelegt, welche Gründe gegen den mit dem o. g. Antrag verfolgten Ausbau eine Radweges auf der Südseite der Erbstorfer Landstraße zwischen der Ampelanlage Hölderlinstraße/Erbstorfer Landstraße bis zur Einmündung Fuchsweg sprechen (vgl. Stellungnahme vom 23.09.2014 als Bestandteil der VO/5871/14). Sie sind im Folgenden noch einmal dargestellt:

 

Bei der Erbstorfer Landstraße handelt es sich um eine zweispurig ausgebaute Haupteinfallstraße mit einem Verkehrsaufkommen von 13.000 Kfz/Tag, auf der es insbesondere in der morgendlichen Verkehrsspitze zu regelmäßigen Rückstauerscheinungen vor der Lichtsignalanlage Hölderlinstraße kommt.

 

Parallel dazu existieren Querungsbedarfe von Radfahrern aus Richtung Ebensberg/Scharnebeck und aus Lüne-Moorfeld, für welche mit Zielen im Osten Lüneburgs wie z.B. dem Johanneum und der Rudolf-Steiner-Schule der Fuchsweg eine kurze und direkte Verbindung darstellt. Selbst Ziele in der Innenstadt sind über den Fuchsweg (der sich im Besitz der niedersächsischen Landesforsten und des Bundes befindet) und nachfolgend die Bleckeder Landstraße schnell und attraktiv zu erreichen. Als offizielle Radwegeverbindung dient die Route über Meisterweg, Rabensteinstraße und Henningstraße.

 

Um den Querungsbedarf mit Zahlen zu hinterlegen, wurden am 06.05.2014 Verkehrszählungen durchgeführt, bei denen in der morgendlichen Spitzenstunde 23 Radfahrer registriert wurden, die aus Richtung Hölderlinstraße und 26 vom Ebensberg kommend in den Fuchsweg einfuhren. Eine ähnliche Verteilung ergab sich auch mittags nach Ende der 6. Schulstunde, wobei die Achse Fuchsweg-Ebensberg eine insgesamt höhere Radverkehrsbelastung haben dürfte, da in den genannten Zeiten Radtouristen mit Ziel Schiffshebewerk etc. nicht erfasst wurden.

 

Dieser Bedeutung der geschilderten Radverkehrsbeziehung ist die Verwaltung bereits im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren A 39 gerecht geworden, wo u.a. neben dem regelkonformen Ausbau der beiden Bushaltestellen Hölderlinstraße für die Aufnahme von Gelenkbussen auch der Bau einer Querungshilfe an der Einmündung Fuchsweg gefordert wurde.

 

Beide Maßnahmen liegen teilweise bzw. zu großen Teilen innerhalb des bis zum Planfeststellungsbeschluss A 39 mit einer sog. Veränderungssperre nach § 9a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) belegten Planungsbereiches. Die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens A 39 seitens der Hansestadt Lüneburg erhobenen Forderungen würden im Falle ihrer Durchsetzbarkeit zu einer Umsetzung der Maßnahmen zu Lasten der Nds. Landestraßenbauverwaltung führen (NLStBV).

 

Durch die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel wird nunmehr eine von den o. g. Abhängigkeiten entkoppelte Planung ermöglicht. Gleichwohl bedarf es – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts der Hansestadt Lüneburg - der weiteren Klärung mit der NLStBV, ob eine solche Planung mit der nach § 9a FStrG geltenden Veränderungssperre in Einklang zu bringen ist. Entsprechende Überlegungen wird die Verwaltung in der Sitzung des Verkehrsausschusses vorstellen.

 

Parallel dazu werden die bereits begonnenen Gespräche mit den Landesforsten und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fortgesetzt, um eine Einigung über die Beleuchtung und Unterhaltung des Fuchsweges zu erzielen und damit diese Route generell sicherer und alltagstauglicher zu gestalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 50.000,00 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert: Ja

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              72000

              Produkt / Kostenträger:              Inv.-Nr. 01-541-037

              Haushaltsjahr:              2015

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts der Hansestadt Lüneburg -  die Verwaltung mit Planung und Bau der vorgestellten Querungshilfe im Einmündungsbereich Erbstorfer Landstraße/Fuchsweg.