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Vorlage - VO/6069/15-1  

 
 
Betreff: Hospital zum Großen Heiligen Geist: Außerplanmäßiger Aufwand für eine Zuwendung an das Hospital zum Graal
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
05.03.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.01.2015 hat die Verwaltung darüber informiert, dass die Sanitäreinrichtungen der Gemeinschaftsunterkunft am Meisterweg angesichts der steigenden Asylbewerberzahlen dringend saniert werden müssen. Diese stehen im Eigentum des Hospitals zum Graal und werden von diesem an die Hansestadt Lüneburg vermietet. Die Mietkosten in Höhe von rund 110.000,00 €/Jahr wiederum werden seitens des Landkreises als eigentlich für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständige Behörde an die Hansestadt erstattet. Die Mietkosten dienen damit langfristig der Verbesserung der Ertragssituation des Hospitals zum Graal. Trotzdem befindet sich das Hospital zum Graal in den letzten Jahren in einer zunehmend schwierigen finanziellen Situation. Rücklagen sind nur noch in sehr beschränktem Maße vorhanden und können kaum als Reserve herangezogen werden, nachdem diese 2012 für die Bildung von Rückstellungen für Instandhaltungen zu einem großen Teil aufgelöst worden waren. Zwar ist ein vergleichsweise hohes festgeschriebenes Kapitalvermögen vorhanden, jedoch muss dieses unangetastet bleiben.

 

Es besteht Handlungsbedarf, um bereits für die Haushaltsabwicklung 2015 und auch für die Planung des Jahres 2016 haushalterisch eine Besserung erreichen zu können.

 

Hierüber hat die Verwaltung die Stiftungsbeiräte in der Sitzung vom 02.12.2014 sowie auch den Verwaltungsausschuss am 27.01.2015 informiert und diesen vorgeschlagen, dass das finanzstarke Hospital zum Großen Heiligen Geist dem Hospital zum Graal ein Darlehen oder eine Zuwendung in Höhe von maximal 200.000,00 € gewähren sollte. Dies wird durch § 4 der Stiftungssatzung (Neufassung vom 29.01.2015) ermöglicht.

 

Unter Beachtung der haushalts- und stiftungsrechtlichen Vorgaben würden die Mittel aus der Zuwendung zunächst für stiftungseigene Zwecke des Hospitals zum Graal (Bauunterhaltung Gebäude Feldstraße 28) verwendet und die gebildeten Rückstellungen für die o. g. Sanierung der Gemeinschaftsunterkünfte aufgewendet.

 

Die Zuwendung durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist stellt einen außerplanmäßigen Aufwand gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG dar.

 

Die Deckung der Zuwendung kann aus der Projektrücklage des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen, die zum 31.12.2014 einen verfügbaren Stand von 937.994,22 EUR aufweist (ohne Stammkapital). Die Verringerung dieser Rücklage für satzungsgemäße Zwecke ist geboten, um nicht durch zu hohe Rücklagenbestände den Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden.

 

Das Hospital zum Graal stellt sicher, dass die Zuwendung nur in der tatsächlich benötigten Höhe abgerufen wird.

 

Der bisherige Stiftungsbeirat wurde per E-Mail über eine beabsichtigte Zuwendung bzw. ein Darlehen durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist in Kenntnis gesetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 200.000,- Rücklagenentnahme beim H.z.Gr.Hl.Geist

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag: Achtung: Geänderter Beschlussvorschlag!

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000,- EUR an das Hospital zum Graal für die Sicherstellung des Stiftungszwecks.

 

Für die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an den Sanitäreinrichtungen der Gemeinschaftsunterkunft Meisterweg werden zunächst der hierfür vorgesehene Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung (5.000,- EUR) sowie die hierfür gebildeten Rückstellungen (40.000 EUR) genutzt.

 

Da diese nicht für die Gesamtmaßnahme ausreichen werden, wird beim Hospital zum Graal ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von rd. 155.000,- EUR erforderlich werden, dessen Deckung dann wiederum durch die bereitgestellten verfügbaren Mittel erfolgen kann. Diesem überplanmäßigen Aufwand wird bereits jetzt zugestimmt.