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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 148 „DRK / Soltauer Straße“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen. Zur Sicherung einer breiten Beteiligung wurden die Beteiligungsschritte wie in normalerweise üblichen Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dieser innenstadtnahen Lage angemessene Innenentwicklung und Nachverdichtung im Planbereich zu schaffen. Anlass ist die beabsichtigte Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf dem derzeit brachliegenden Grundstück des DRK Ortverein Lüneburg e.V. an der Soltauer Straße.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde vom 25.11.2013 bis 20.12.2013 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen. Ebenfalls in den Planentwurf eingearbeitet wurden die Ergebnisse der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung und der bodengutachterlichen Aussagen zu Altlasten.
Die förmliche öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden hat vom 13.10.2014 bis einschließlich 12.11.2014 stattgefunden. Es sind zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Einigen Anregungen wurde gefolgt: Insbesondere wurden redaktionelle Korrekturen vorgenommen (z.B. Korrektur der Quellenangabe in der Kartengrundlage). Zudem wurden die textlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung zwecks Einsatzes standortheimischer Arten klargestellt und eine Ergänzung zu erforderlichem Bodenaustausch unter künftigen Versickerungsanlagen gemäß der ohnehin einzuhaltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgenommen.
Die Abwägungsvorschläge und Stellungnahmen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha.
Ebenfalls angefügt sind eine Verfahrensübersicht sowie der Bebauungsplan und die Begründung (mit Umweltbericht).
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Bebauungsplan, Begründung, Abwägungsvorschläge
Beschlussvorschlag:
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