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Vorlage - VO/5987/14  

 
 
Betreff: gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Wirtschaftsplan 2015
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brockmüller, Katrin
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Kubisch, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Entscheidung
12.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH wird der Wirtschaftsplan 2015 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 19.11.2014 dem von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen. Die im Investitionsplan enthaltenen Ansätze für eine Küche sowie den Umbau des Kundenservice und Eingangsbereichs sind vor Realisierung mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. einer angemessenen Planung zu unterlegen und mit den Gesellschaftern eng abzustimmen.

 

Das Jahresergebnis 2015 ist mit einem Jahresfehlbetrag von 97.364 € geplant bei Gesamterlösen von 3.346.492 €.

 

Der Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH ist im Fusionsvertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geregelt (VO/2830/08) und wird auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes verhandelt. Der Zuschuss beträgt seit 2010 insgesamt 430.000 €. Der städtische Zuschussanteil betrug bis 2009 60% und wurde danach schrittweise um 2% p.a. bis auf 50% gesenkt.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Zuschuss für das Jahr 2015 auf Basis des Vorjahres (430.000 €) festzulegen. Der städtische Zuschussanteil von 50% beträgt für 2015 somit 215.000 €.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              keine

c)  an Folgekosten:                            keine

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:                            215.000

              Ja                                          X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020             

              Produkt / Kostenträger:       27100102

              Haushaltsjahr:                              2015

 

e)  mögliche Einnahmen:                            keine

Anlage/n:

Anlage/n:

Wirtschaftsplan 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2015 (46 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2015 zuzustimmen.

 

Der städtische Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH für 2015 beträgt 215.000 .