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Sachverhalt:
Am 01.02.2013 wurde Herr Sebastian Keikus von der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen und zum 01.03.2013 kommissarisch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister ernannt. Die Ernennung erfolgte zunächst nur kommissarisch, weil die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, noch nicht vorlagen.
Die beiden Zugführerlehrgänge wurden durch Herrn Keikus zwischenzeitlich absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr erfüllt sind.
Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden unter anderem die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Da Herr Keikus die Funktion schon kommissarisch wahrgenommen hat, ist diese Zeit für die Dauer der Ernennung zu berücksichtigen.
Der Kreisbrandmeister Torsten Hensel wurde angehört und hat der Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: max. 10,00 € c) an Folgekosten: mtl. 60,00 € gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lüneburg d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2014 - 2019
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Herr Sebastian Keikus wird mit Wirkung vom 01.12.2014 bis 28.02.2019 in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer ernannt.
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