Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2013 und Gebührenbedarfsberechnung 2015
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2013 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 11,0 T€ aus.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2013 auf Basis der Betriebsabrechung 2012 für das Jahr 2014 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Eine detaillierte Gebührenbedarfsberechnung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht zu verändern.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 2 - Gebührenbedarfsberechnung 2015
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2013 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechung 2015 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |