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Vorlage - VO/5914/14-1  

 
 
Betreff: Neuwahl zweier stellvertretender Schiedspersonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sorger, Wolfgang
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Sorger, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
17.11.2014 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen (offen)   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
19.11.2014 
Sitzung des Ortsrates Oedeme (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Es wird zunächst Bezug genommen auf die Vorlage VO/5914/14. Weil eine Bewerberin ihre Bewerbung zwischenzeitlich zurückgezogen hat, ist die ursprüngliche Vorlage fortgeschrieben worden.

 

Nachdem Frau Laila Haiduk ihr Amt als stellvertretende Schiedsperson niedergelegt hat und dies vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden ist, ist eine Neuwahl erforderlich. Bei der Hansestadt Lüneburg gibt es zwei Schiedsamtsbezirke, I Nord und II Süd. Für beide Bezirke soll je eine Stellvertretung gewählt werden. Zuständig hierfür ist nach § 4 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG) der Rat der Hansestadt Lüneburg. Die Amtszeit der Schiedspersonen beträgt nach dieser Vorschrift fünf Jahre. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

Da der Schiedsmann Uwe Martens beabsichtigt, sein Amt in absehbarer Zeit aus Altersgründen niederzulegen, wird vorgeschlagen, zwei Stellvertreter/innen zu wählen. Nach seinem Ausscheiden wird die Vertretung von Bezirk II Süd seine Aufgabe übernehmen und die Stellvertretung des Schiedsamtsbezirkes I Nord wird die Aufgabe der Stellvertretung für beide Bezirke übernehmen.

 

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft z B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Gemäß § 380 der Strafprozessordnung (StPO) ist, bevor eine strafrechtliche Privatklage erhoben werden darf, ein Vergleichsversuch bei einer zuständigen Schiedsperson zu unternehmen.

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates waren mit der Bitte um Benennung geeigneter Personen angeschrieben worden. Des Weiteren war ein entsprechender Aufruf in der Landeszeitung veröffentlicht worden.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 4 NSchÄG soll die Gemeinde vor der Wahl die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören. Dies ist mit Schreiben vom 29.09.2014 an die Bezirksvereinigung Lüneburg des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. erfolgt.

 

Für das Amt einer stellvertretenden Schiedsperson haben sich beworben:

 

Frau

Dr. Angelika Eichenlaub

Rettmers Höhe 69

21335 Lüneburg

Wirtschaftswissenschaftlerin, Mediatorin

 

Frau

Hana Weissmann

Untere Ohliger Str. 28

21335 Lüneburg

Juristin

 

Herr

Axel Zimmer

Ludwig-Beck-Str. 27

21337 Lüneburg

Kommunalbeamter im Ruhestand

 

Die Bewerberinnen und Bewerber verfügen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen und ihres Lebensalters über die für die Schiedsamtstätigkeit erforderliche allgemeine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis und erfüllen darüber hinaus die in § 3 NSchÄG genannten Voraussetzungen.

 

Nach § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG besteht vor der Beschlussfassung des Rates das Anhörungsrecht der Ortsräte bei der Wahl von Schiedspersonen, wenn nicht nach § 93 Abs. 1 Satz. 2 Nr. 7 NKomVG ein eigenes Schiedsamt in der Ortschaft eingerichtet wird.

 

Gemäß § 4 NSchÄG sind die Schiedspersonen vom Rat der Hansestadt Lüneburg nach § 67 NKomVG zu wählen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG die folgenden zwei stellvertretenden Schiedspersonen:

 

 

  1. ________________________ (Schiedsamtsbezirk I – Nord)

 

  1. _______________________ _(Schiedsamtsbezirk II – Süd)