Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/5932/14  

 
 
Betreff: Anfragen der Ratsfrau von Stern
1. zu Hallenkapazitäten für den Sportunterricht
2. zum Bau einer Gymnastikhalle an der Grundschule Hasenburger Berg
3. zum "Göttinger Modell" (Schulverpflegung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Scheunemann, Joachim
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
17.11.2014 
Sitzung des Schulausschusses (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

„Für die CDU-Ratsfraktion

Susanne von Stern

 

Anfrage, Prüfungsanfragen für den Schulausschuss am 17. Juli 2014

  1.  Anfrage zu den Hallenkapazitäten

Die Verwaltung möge berechnen oder darlegen, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Hallenzeiten aller gemeinbildenden und insbesondere auch der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lüneburg, angesichts sowohl der curricularen, als auch der gesetzlichen Vorgaben ist.

 

Die Verwaltung möge im Rahmen einer Übersicht berechnen oder darstellen, welche Schulen welche Hallen in welchem Umfang nutzen und wie die Schülerbeförderung zu den weiter entfernten Hallen tatsächlich funktioniert (Dauer der Fahrt, Übersicht über Ausfall von Fahrten, Verspätungen etc.).

 

Die Verwaltung möge den tatsächlichen Bedarf an Hallenzeiten ins Verhältnis setzen zu dem vorhandenen Bedarf. Hierbei sind vor allem die zusätzlich erforderlichen Sportangebote für den OGTS-Bereich und die  wachsenden Schülerzahlen im Süd-Westen der Stadt und die Möglichkeiten der tatsächlichen Nutzung der Hallen, hinsichtlich Platz und Ausstattung mit einzubeziehen (nicht jede Halle eignet sich für jeden Sport bzw. hat überhaupt die richtige Ausstattung).

 

 

 

Begründung:

Laut Auskunft der Verwaltung ist die Versorgung der Schülerinnen und Schüler (SuS) der Hansestadt, sowohl für die allgemein, als auch für die berufsbildenden Schulen mit Hallenzeiten ausreichend.

 

Durch die Möglichkeit, die SuS per Bus auf andere Hallen zu verteilen, wäre gewährleistet, dass der Sportunterricht im geforderten Rahmen und Umfang stattfinden kann, da die SuS so auf die Hallen der Stadt verteilt werden können.

 

Diese Aussage steht im Widerspruch zur Wahrnehmung von Eltern und auch Kindern, siehe insbesondere die momentane Berichterstattung in der LZ:

 

Die Hallenzeiten würden nicht ausreichen, nicht vormittags und schon gar nicht für den OGTS-Betrieb, in den BBSen würden sogar 90 % des Sportunterrichts ausfallen, jeder dritte KVG-Pendelbus würde nicht kommen, teilweise sind die Fahrten so lang, dass nur 40 Minuten Sport unterrichtet werden können und die Ausstattung der Hallen würde es nicht ermöglichen, alle Sportarten anzubieten (fehlende Geräte, fehlender Platz etc.).

 

Diesen Widerspruch gilt es aufzuklären.

 

Wir sind in der privilegierten Lage, Zuzugsgebiet von jungen Familien zu sein. Die Neuzugzüge beschränken sich - gewollt - auf bestimmte Gebiete.

 

Mittlerweile hat sich der Trend so verfestigt, dass man nicht mehr nur von  „vorübergehenden Spitzen“ von Schülern sprechen kann. Dazu kommt die erfreuliche Entwicklung aller Schulen hin zu OGTS.

 

All diese Kinder, ob in den Grundschulen oder weiterführenden Schulen brauchen daher mehr Platz und damit natürlich auch mehr Hallenzeiten.

 

Es wäre insoweit der richtige Zeitpunkt, jetzt eine Ist-Soll Analyse zu den Hallenkapazitäten in den nächsten 5 Jahren zu machen, damit Fehlplanungen vermieden werden oder sollte eine solche Analyse bereits vorliegen, diese öffentlich zu machen. 

 

  1. Prüfungsanfrage zum Bau einer Gymnastikhalle Hasenburgerbergschule

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit es möglich wäre, anstelle der geplanten Gymnastikhalle eine Dreifeldturnhalle an der Hasenburgerbergschule zu bauen.

 

Begründung:

Siehe oben, fehlen (laut Aussagen in der Öffentlichkeit) an vielen Schulen Hallenkapazitäten. Besonders eng ist es dabei für die Schulen im Südwesten.

 

An der Hasenburgerbergschule wird jetzt eine Gymnastikhalle gebaut. Diese Halle soll zum Teil verspiegelt sein, damit sie auch von Dritten, wie z.B dem MTV mit seinen Rope Skipping Angeboten etc., genutzt werden kann.

 

Eine Gymnastikhalle ist bestimmt für den Schulsport geeignet. Allerdings ist eine Gymnastikhalle eben keine Turnhalle und bietet daher weniger Möglichkeiten. Sie ist z.B, auch wenn sie nur teilweise verspiegelt ist, völlig ungeeignet für jede Form von Ballsportarten.

 

Der Bau einer Dreifeldhalle an diesem Standort würde alle Schulen im Südwesten entlasten und ihnen die Gelegenheit bieten, Sport in der vom Curriculum verlangten Art und Weise anbieten zu können. Denn anders als eine Gymnastikhalle bietet solch eine Halle die  nötige Fläche, um z.B. Mannschaftssportarten vernünftig anbieten zu können.

 

Sollte ein größerer Bedarf nach einem (teilweise verspiegelten) Gymnastikraum bestehen, wäre es vielleicht möglich, dies durch einen separaten Gymnastikraum zu gewährleisten.

 

Die Stadt Lüneburg muss auf die Kosten achten.

 

Bevor eine Gymnastikhalle an der Hasenburgerbergschule gebaut wird und dann an anderer Stelle zusätzlich noch eine Dreifeldturnhalle gebaut werden muss, da in absehbarer Zeit der Bedarf an Hallenkapazitäten dies fordert, wäre es doch sinnvoll, mit den neuen Zahlen, aufgrund der geänderten Bedingungen noch einmal darüber nachzudenken, ob sich dort es nicht lohnen würde, größer zu bauen, als ursprünglich angedacht.

 

Vor allem, da der Bedarf nach mehr Hallenkapazitäten sich nach der Entwicklung der Schülerzahlen auf den Südwesten konzentriert und hier die Baugebiete für Turnhallen nicht so üppig sind.

 

  1. Prüfungsanfrage zum „Göttinger Modell“

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob sich das „Göttinger Modell“ ganz oder teilweise auch für Lüneburg anbieten würde.

 

Begründung:

Die Stadt Göttingen hat die Schulverpflegung und die Verpflegung der Kitas in eigener Verantwortung mit großem Erfolg selber übernommen.

 

Hinsichtlich der Herausforderungen, die durch den stetigen Anstieg an Schülerzahlen und die Umsetzung der OGTS auf die Schulen, die Caterer und die Stadt zukommen, wäre es sinnvoll, wenn die Stadt sich über andere Möglichkeiten der Gestaltung von Schulverpflegung informieren könnte.

 

Es wäre interessant zu sehen, ob bzw. in welcher Form das „Göttinger Modell“, zumindest in Teilen, auf Lüneburg übertragbar wäre

 

Wichtig ist, dass das Essen für Kinder gesundheitsfördernd ist, schmeckt und bezahlbar ist. (Dies gilt natürlich auch für Erwachsenenessen).

 

Nach den Aussagen und Vorträgen auf der Fortbildung am 9. Juli 2014 in Hannover („Schulverpflegung in Bewegung) mit best practice Beispielen ist dies alles machbar und möglich.

 

Es wäre daher sinnvoll, sich rechtzeitig über dieses Modell, ggf. zusammen mit der „Vernetzungsstelle Schulverpflegung“ mit der die Verwaltung jetzt schon sehr gut kooperiert, zu informieren.“

 

Seitens der Verwaltung wird dazu wie folgt Stellung genommen:

 
1. zu Hallenkapazitäten für den Sportunterricht

Von den 18 Schulen der Hansestadt wurden im Schuljahr 2013/14 auf das sich die Anfrage bezieht, für 8 Sportstunden die GS Hasenburger Berg gefahren und für 2 Sportstunden die Joh.-Rabeler-Schule.

D.h. 10 von 11 Grundschulen nutzen eigene Hallenkapazitäten!

Die anderen weiterführenden Schulen nutzen Hallenkapazitäten, die zu Fuß erreicht werden.

Die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Lüneburg gehören nicht in die Schulträgerschaft der Hansestadt Lüneburg. Zu etwaigen Ausfallzeiten, ob durch Lehrermangel oder fehlende Hallenzeiten vermag die Hansestadt daher keine Feststellungen treffen.

Näheres zur Schülerbeförderung ist in der Anlage beigefügt 


2. zum Bau einer Gymnastikhalle an der Grundschule Hasenburger Berg
Die Hansestadt beabsichtigt, bei einer Herrichtung der Grundschule für den Ganztagsbetrieb auch die Hallensportflächen zu erweitern.

Zur Zeit wird die europaweite Ausschreibung für die Auftragsvergabe der Architektenleistungen nach VOF durchgeführt. Näheres dazu siehe auch Vorlage 5908/14.  Über Einzelheiten des Raumprogramms, geschweige denn die Ausgestaltung der Inneneinrichtung von Gebäudeteilen sind noch keine Feststellungen getroffen.

 

Näheres wird mündlich durch die Verwaltung vorgetragen.  

 

3. zum "Göttinger Modell" (Schulverpflegung)

StAR Scheunemann führte dazu ein Gespräch mit Frau Dipl. oec. troph. Köchermann von der Stadt Göttingen, ( a.koechermann@goettingen.de , Tel. 0551 400 3393) die das jetzige Konzept entwickelt und umgesetzt hat.

 

Da es hier um Millioneninvestitionen geht, bedarf es hier einer detaillierten Betrachtung.

 

Göttingen hat 116.650 Einwohner (Lbg.: ca 72.000) , ca. 16.000 Schüler (Lbg.: ca 8.000) an 34 Schulen (Lbg.: 18)  und 30 Jahre Erfahrung mit Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten und Kinderheimen. Göttingen verzeichnet im Stadtgebiet wie die Hansestadt auch keine sinkenden, sondern stabile Schülerzahlen. Im Jahre 2003 bestanden 5 Großküchen, davon 2 an kl. Schulen und div. Ausgabestellen. Strukturelle Probleme wurden immer deutlicher sichtbar, was dazu führte, dass im Jahr 2007 durch Fr. Köchermann damit begonnen wurde, die Strukturen zu analysieren und ein Qualitätskonzept zu entwickeln.

Der Aufwand dafür betrug ca. ¾ Mannjahre.

Dabei wurden insbesondere die bestehenden Küchen mit ihrer Einrichtung, den Abläufen, der Logistik, dem Einkauf, den Standzeiten der fertigen Gerichte, Desinfektions-, Reinigungs- und Hygienekonzepte betrachtet. Dann wurde mit den Zielgruppen, also den Abnehmern Qualitätsstandards entwickelt. Mit Befragungen der  Eltern, den Kita- und Schulleitungen und den Kinder wurden deren Erwartungen und Tendenzen aufgenommen.

Mit dem Kollegium einer Einrichtung und deren Leitung steht und fällt das gesamte Mensaangebot an dieser Einrichtung. Hier liegt ein Kernpunkt zum Gelingen oder Misslingen einer guten Gemeinschaftsverpflegung. Eine Schulleitung, die nie in der Mensa gesehen wird oder schlecht über das Essen spricht, wird nie eine gut angenommene Mensa in ihrer Schule haben!

Auch bei Beauftragung eines Caterers ist damit die Aufgabe und der Erfolg nicht garantiert, sondern es muß ständig ein Schnittstellenmanagement zwischen der Schule und deren Leitung, den Teilnehmern und dem Caterer stattfinden, um den Entwicklungen und Anforderungen ausreichend Rechnung zu tragen, sei es bei Umstellung auf ein neues Zahlungssystem oder Veränderungen im Angebot.

 

Mit Umsetzung des Qualitätskonzeptes wurden seit 2008 auch kurz- und langfristige Ziele entwickelt.

Die Leitung der Schulverpflegung besteht aus Fr.  Köchermann und einer weiteren Mitarbeiterin in der organisatorische Leitung und 3 Mitarbeitern, die den gesamten Zahlungsverkehr für das bargeldlose Bezahlsystem der Schulverpflegung betreuen (für die Nutzer gibt es dafür eine 16 seitige Information und Hilfe zur Handhabung und Bestellung mit dem bargeldlosen Bestell- und Abrechnungssystem an den Göttinger Ganztagsschulen). 

 

Zur Zeit werden 4000-5000 Portionen pro Tag in 3 Großküchen produziert, eine 4. befindet sich im Bau. Diese kaufen autark voneinander auch ein, da verschiedene Besonderheiten in der Zielgruppe, aber auch in der Küchenausstattung  eine differenzierte Betrachtung und Warenumgang erfordern, um einen einheitlich hohen Qualitätsanspruch nach außen zu genügen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, wie viel der Portionen frisch vor Ort ausgegeben werden (z.B. 1100 von 2000 in einer Küche) und wie viel noch gefahren werden müssen.

In den Küchen sind ca. 40 Personen beschäftigt, tlw. gehen diese auch mit an die 21 Mensen wo das Essen ausgeteilt wird, insg. sind dafür 80 Pers. Beschäftigt.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde auch versucht durch Eltern, Lehrer etc. mit 1 „kostenlosen“ Arbeitsstunde von außen zu einer Personalkostenreduzierung zu kommen. Dieses war nicht möglich, es wurde daher ohne großen Widerstand eine Preiserhöhung von 0,25 € akzeptiert.

 

Ein einheitliches Desinfektions-, Reinigungs- und Hygienemanagement ist eingeführt, ebenso die interne Kosten- und Leistungsrechnung, um Entwicklung rechtzeitig erkennen zu können. Die Großküchen arbeiten zusammen auch als Team, d.h. tauschen das Personal auch mal durch, um alle Mitarbeiter in allen Küchen mit den verschiedenen Ausstattungen auch sofort einsetzen zu können.   

 

Es bedarf ständiger Bedarfsanalysen, um den Entwicklungen und Wünschen Rechnung zu tragen. Dabei war z.B. die Fragestellung nach Bio-Produkten auch ein Thema, denn dieses hätte eine Preiserhöhung um 50 Cent nach sich gezogen, die dann aber im Sande verlaufen ist. Der Wunsch ist manchmal größer als die echte Umsetzung später

(die größte Liebe ist eben die unerfüllte…).

 

Die Problemfelder EU-Zertifizierung für Großküchen –erforderlich für Schulverpflegung-, Mehrwertsteuer, gewerblicher Betrieb einer Kommune werden hier nicht näher behandelt.

 

Zusammengefasst sind allein in Göttingen 5 Personen nur für die Verwaltung der Küchen und den Zahlungsverkehr verantwortlich. Der Personalkostenaufwand liegt grob geschätzt bei 250.000,- € /Jahr ohne die Personalkosten der Küchen zu berücksichtigen.

Die Stadt Göttingen bezuschusste im Jahre 2011 jedes Essen mit 1,07 € bei 553.110 Essen war dieses ein Betrag von 591.827,70 €.

 

Zur Reduzierung des Zuschußbetrages wurde zum 1.2.2013 eine Preisanpassung von 0,25 € beschlossen, danach jährlich eine Erhöhung um 3 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Näheres ist dazu aus der Sitzungsvorlage der Stadt Göttingen zu entnehmen. Als Anlage beigefügt 

 

Die Hansestadt Lüneburg sieht die Verantwortlichkeit für das Schulessen bei den Schulen als Teil ihres pädagogischen Konzepts.

Seitens der Hansestadt werden für den GTS-Betrieb die nötigen Räumlichkeiten und erforderlichen Ausstattungen vorgehalten, um einen Mensabetrieb zu ermöglichen. Die Ausgestaltung obliegt den Schulen, um hier auch eine größtmögliche Eigenverantwortlichkeit den Schulen zu gewährleisten.

Denn auf diesem kurzen Weg können Unstimmigkeiten oder Anregungen von der Schule ohne Friktion an den Caterer herangetragen werden.

Die personelle Situation der Schulverwaltung lässt auch so keinerlei Spielraum für etwaige Initiativen zu.

 

Die Hansestadt beabsichtigte zusammen mit dem Landkreis Lüneburg im Rahmen der durch den Kreisausschuss im August 2013 initiierten Förderung der Organisation der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen Mitveranstalter von zwei Auftaktveranstaltungen für Schulleitungen, anlässlich des "Tages der Schulverpflegung in Nds.", im Oktober 2014 zum Thema " Gesunde Ernährung an Ganztagsschulen - Organisation und Umsetzung der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen" in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Lüneburg im Verbund der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V.  zu sein.

 

Dafür war vorgesehen:

1. Veranstaltung Primarschulen:  09.10.2014,  16 - 18 Uhr,

Mensa St.Ursula-Schule Lüneburg

 

2. Veranstaltung weiterführende Schulen: 16.10.2014, 16 - 18 Uhr,

Mensa SZ Oedeme, Begrüßung durch LR Nahrstedt

 

Aufgrund der geringen Anmeldungen der angeschriebenen Schulen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurden die Veranstaltungen zusammengelegt und eine Veranstaltung am 16. Oktober durchgeführt.

 

Aufgrund der Kostensituation und auch dem in den Lüneburger Ganztagsschulen funktionierenden Verfahren sollte davon nicht ohne Not abgewichen werden.

        

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n: 3 Seiten

Anlage/n: 3 Seiten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schülerfahrten Schulsport 1 (577 KB)      
Anlage 2 2 Schülerfahrten Schulsport 2 (416 KB)      
Anlage 3 3 Vorlage Stadt Göttingen Zuschussbedarf (96 KB)