Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes (BuT) wird entsprechend einer Verabredung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg seit dem 01.09.2012 Schulsozialarbeit an folgenden Schulen durchgeführt:
Die Vereinbarungen laufen befristet bis zum 31.07.2015. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind aufgebraucht. Eine weitergehende Finanzierung von Bund oder Land ist nicht absehbar. Auch der Landkreis wird die Schulsozialarbeit nicht ohne Bundes- oder Landesmittel weiterfinanzieren.
Für die Schulsozialarbeit wurden für die Hansestadt jährlich rd. 293.000 € eingesetzt. Davon wurden rd. 180.000 € für die Grundschulen und rd. 113.000 € für die IGS und die Förderschule verwendet. Innerhalb der Hansestadt kann von einer wirksamen und effizienten Schulsozialarbeit berichtet werden. Problemsituationen bei Kindern, Jugendlichen und auch Eltern konnten in dem vergangenen Zeitraum durch den Einsatz der Schulsozialarbeit frühzeitiger behoben werden, so dass langfristig intensivere Maßnahmen verhindert werden können. Bereits im Schulausschuss am 19.02.2013 ist über die positive Wirkung von Schulsozialarbeit berichtet worden (VO/5010/13).
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat sich in seinen Sitzungen am 19.06.2013 (s. Anlage 1) sowie per Resolution am 26.09.2013 (s. Anlage 2) mit der Sicherung der Schulsozialarbeit befasst. Weitergehende Entscheidungen liegen nicht vor.
Eine Fortführung der Schulsozialarbeit ab dem 01.08.2015 ist nicht gesichert und kann nicht aus dem städtischen Budget finanziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:30,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
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