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Vorlage - VO/5913/14  

 
 
Betreff: Förderung der Kindertagespflege - Vertrag mit dem Ev.-lutherischen
Kindertagesstättenverband Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/4612/12-1
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.11.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Am 18.12.2012 wurde ein Vertrag mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg geschlossen. In diesem Vertrag wurde der Verband

verpflichtet, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sicherzustellen, die Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Akquise zu betreiben, sowie die Fachberatung und Vernetzung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen anzubieten. Darüber hinaus wurden auch regelmäßige Fortbildungen vertraglich festgelegt.

 

Im § 4 des Vertrags verpflichteten sich die Hansestadt und der Landkreis, zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung einen Zuschuss zu den laufenden Ausgaben in Höhe von 80.000.00 € jährlich zu leisten. Die entsprechende Summe wird zu gleichen Teilen von den beiden öffentlichen Jugendhilfeträgern aufgebracht.

 

In der bisherigen Finanzierungsplanung ist noch eine Einnahme von 15.000,00 € von Seiten der Landeskirche Hannover Bestandteil des Vertrags. Dieser Beitrag von 15.000,00 € entspricht ca. acht Wochenarbeitsstunden. Weitere 5.000,00 € der Landeskirche flossen in die Finanzierung ein, um das für den Ev.-luth. Kindertagesstättenverband neue Projekt in die bisherige Struktur des Verbandes zu integrieren. Anzumerken ist, dass die zuletzt genannten 5.000,00 € nicht mehr Gegenstand der weiteren Planung sind, da die beabsichtigte Integration abgeschlossen ist.

 

In dem oben genannten § 4 wurde festgehalten, dass diese Mittel der Landeskirche nur befristet bis Ende 2014 zur Verfügung stehen. Der Vertrag sah vor, dass die Vertragspartner eine Einigung über die Finanzierung nach Wegfall dieser Mittel bis zum 30.06.2014 erzielen sollen.

Die Gespräche zwischen den beiden kommunalen Jugendhilfeträgern und dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband haben inzwischen stattgefunden. Eine Einigung wurde insoweit noch nicht erzielt, da ein weiteres Finanzierungsproblem zu dem Wegfall der landeskirchlichen Mittel hinzugetreten ist.

Die Vertreter des Ev.-luth. Kindertagesstättenverbands teilten mit, dass auch die Finanzierung aus ESF-Mitteln für die Qualifizierung der Tagespflegepersonen zum Ende dieses Jahres ausläuft. Die Auswirkungen sollen im Weiteren kurz dargestellt werden.

 

Der Qualifizierungskurs umfasst 160 Unterrichtsstunden gemäß dem Standard des Deutschen Jugendinstituts. Die Kosten der Ausbildung belaufen sich beim Ev.-luth. Kindertagesstättenverband auf 5,80 € pro Unterrichtsstunde. Die Pro-Platz-Kosten für einen Kurs belaufen sich somit auf 928,00 €.

Ein Viertel dieser Kosten (223,00 €) werden von den Teilnehmern aufgebracht. 696,00 € werden aus ESF-Mitteln finanziert. Dieser Betrag fällt nunmehr weg, so dass bei zurzeit geplanten zwei Kursen à 20 Teilnehmern von einer nicht gegenfinanzierten Summe von 28.000,00 € in 2015 auszugehen ist.

In der Summe belaufen sich die Mehrkosten für die beiden öffentlichen Jugendhilfeträger in 2015 auf

15.000,00 € für acht Wochenstunden Fachberatung

28.000,00 € Finanzierung der Qualifizierungskurse

43.000,00 €

 

Eine Kompensation über andere Drittmittelgeber ist nicht zu erwarten. Die Landesfinanzierung wird bereits in vollem Umfang ausgenutzt, so dass auch in dieser Richtung keine Mehreinnahmen zu erwarten sind.

Auf die beiden kommunalen Vertragspartner würden somit zu der bisherigen Vertragsleistung von 40.000,00 € pro Kommune noch weitere 21.500,00 € hinzukommen und sich zu einer Finanzierung von 61.500,00 € je Kommune summieren. Die Gesamtfinanzierung des Verbands würde sich auf 123.000,00 € p.a. belaufen.

 

Im Hinblick auf Einsparungen wäre zu überlegen, auf acht Wochen Arbeitsstunden zu verzichten. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Öffnungs- und Beratungszeiten eingeschränkt werden müssten. Hierzu ist zu sagen, dass allerdings mit dem Vertrag mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband die Erwartung an eine bessere quantitative Betreuung der Tagespflegepersonen verbunden war.

 

Auf der anderen Seite haben sowohl die Hansestadt als auch der Landkreis Lüneburg bereits ihre Eigenanteile an der Finanzierung der Fachberatung und Ausbildung von Kindertagespflegepersonen gegenüber dem Zeitraum vor 2012 um 100 % gesteigert. Der alte Vertrag mit dem Tageseltern e. V. sah noch eine Gesamtfinanzierungssumme von 40.000,00 € pro Jahr vor.

Auch die Reduzierung der Ausbildungskurse auf nur einen Ausbildungskurs pro Jahr wurde überlegt, ist jedoch aufgrund der derzeitigen Nachfrage und des Bedarfs an Kindertagespflegeplätzen nicht zu empfehlen.

Es bleibt aber auch die Möglichkeit, den Eigenanteil der Teilnehmer an dem Qualifizierungskurs anzuheben. Die Verwaltung macht insoweit auf den außerordentlich günstigen Eigenanteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Qualifizierungskurs aufmerksam. Vergleichbare Kursgebühren der Volkshochschule im Bereich Beruf und Qualifikation liegen in der Regel zwischen 8,50 € und 10,00 €.

Eine moderate Anhebung der Teilnehmergebühr für den Qualifizierungskurs von derzeit 1,39 € auf 3,00 € würde die durch den Wegfall der ESF-Mittel entstehende Finanzierungslücke für zwei Kurse von 28.000,00 € auf 18.000,00 € reduzieren.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Beratung um ca. acht Wochenstunden zu reduzieren und die Teilnehmerbeiträge für den Qualifizierungskurs anzuheben.

Zur Deckung der Finanzierungslücke für zwei Qualifizierungskurse pro Jahr stellt die Hansestadt Lüneburg anteilig 9.000,00€ zur Verfügung. Die gesamte Vertragsleistung der Hansestadt erhöht sich damit auf 49.000,00€ pro Jahr ab 2015. Der Vertrag wird – die Zustimmung aller Vertragspartner vorausgesetzt - entsprechend angepasst.

Der Inhalt des Beschlussvorschlags ist mit dem LandkreisLüneburg abgestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                            49.000,- €/jährl.             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                                        X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:              361201 / 4318

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Lüneburg stellt auf der Grundlage des bestehenden Vertrags dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband zur Finanzierung der Ausbildung der Tagespflegepersonen einen zusätzlichen Betrag von bis zu 9.000,00 € p.a. zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt unter der Bedingung, dass ein Betrag in gleicher Höhe vom Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellt wird.

Eine weitergehende Finanzierung zur Kompensation der ausfallenden Landeskirchenmittel wird nicht erfolgen.

 

Stammbaum:
VO/4612/12   Organisatorische Veränderungen im Bereich der Kindertagespflege   Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund   Beschlussvorlage
VO/4612/12-1   Organisatorische Veränderungen im Bereich der Kindertagespflege   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/5913/14   Förderung der Kindertagespflege - Vertrag mit dem Ev.-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage