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Vorlage - VO/4612/12  

 
 
Betreff: Organisatorische Veränderungen im Bereich der Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Schultz, Susanne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Mit dem gemeinsamen Vertrag vom April 2006 haben Hansestadt und Landkreis Lüneburg den Tageselternverein Lüneburg e.V. beauftragt, die Qualifizierung von Tagesmüttern einschl. deren Akquise, die fachliche Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen und die Vermittlung von Tagespflegeplätzen in Stadt und Landkreis durchzuführen. Hierfür zahlten beide Träger jeweils 15.000 € jährlich an den Verein. Auf dem Gebiet der Tagespflege verblieben bei den beiden Jugendhilfeträgern lediglich die öffentlich-rechtlichen Aufgaben, nämlich die Erteilung von Pflegeerlaubnissen, die Erhebung der Elternbeiträge sowie die Auszahlung der Entschädigungsleistung an die Tagespflegepersonen.

 

Obwohl damit eigentlich eine klare Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche festgeschrieben war, ist es in der Praxis, insbesondere bei der Beratung und Vermittlung, dazu gekommen, dass Eltern oder Tagesmütter sich sowohl an den Verein als auch an die Jugendhilfeträger gewandt haben. Dadurch ist in der Vergangenheit eine Doppelstruktur mit zusätzlichem Zeit- und Personalaufwand entstanden. Verunsicherung entstand weiterhin, wenn Eltern oder Tagespflegepersonen auf ihre Nachfragen vom Verein und den Trägern möglicherweise unterschiedliche Antworten erhielten.

 

Hinzu kommt, dass der Bereich der Kindertagespflege durch zahlreiche Gesetzesänderungen sehr viel komplexer geworden ist. Dies gilt auch für den zum 01.08.2013 anstehenden einklagbaren Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe oder in Tagespflege. Zudem sind durch das aus ESF-Mitteln geförderte „Aktionsprogramm Tagespflege (Säule 1 und 2)“ erheblich höhere formale und inhaltliche Anforderungen an die Qualifizierung und Ausübung der Tagespflege gestellt worden.

 

Der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Lüneburg, dem der Tageselternverein angehört, hat mit Schreiben vom 06.06.2011 der Hansestadt und dem Landkreis mitgeteilt, dass der Verein mit diesen Aufgabenzuwächsen an die Grenzen seiner finanziellen und personellen Kapazitäten gestoßen ist. Der Kirchenkreis hat daraufhin vorgeschlagen, die bisher vom Tageselternverein wahrgenommenen Aufgaben in den Bereich des Kirchenkreises zu übertragen. Die Aufgaben sollten danach durch den Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg übernommen werden.

 

Seither laufen hierüber Verhandlungen zwischen den beteiligten kirchlichen Institutionen und den beiden Jugendhilfeträgern. Dabei wurden die Vorschläge des Kirchenkreises grundsätzlich begrüßt. Vertreter von Hansestadt und Landkreis haben aber betont, dass es bei einer vertraglichen Neuregelung zu einer trennschärferen Abgrenzung der Zuständigkeiten kommen muss und dass die zuvor genannten Doppelstrukturen künftig vermieden werden müssen.

Insbesondere wurde von den kommunalen Vertretern gefordert, dass die Vermittlung von Tagespflegeplätzen künftig wirklich in einer Hand bleibt. Diese Aufgabe kann nach Auffassung der Verwaltung - gerade im Hinblick auf den künftig einklagbaren Rechtsanspruch für unter 3-Jährige - nur beim öffentlichen Jugendhilfeträger liegen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch einen Dritten würde sich eine Klage auf jeden Fall gegen Hansestadt oder Landkreis richten, ohne dass diese im Vorfeld Einfluss auf das Zustandekommen eines Tagespflegeverhältnisses hatten oder haben werden. Hinzu kommt, dass es ein Teil der Tagesmütter - aus welchen Gründen auch immer - ablehnen, sich vom Verein vermitteln zu lassen, sondern nur Pflegeverhältnisse begründen, die direkt von Jugendhilfeträgern vermittelt wurden. Für diesen Personenkreis würde die bisherige nicht erwünschte Doppelstruktur bei einer anderen Regelung erhalten bleiben.

 

Für die Beratung der Eltern kommt nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls nur der öffentliche Jugendhilfeträger in Betracht, da es hier in nahezu allen Fällen um finanzielle Fragen geht. Die hierfür erforderliche Sachkenntnis im verwaltungs- und beitragsrechtlichen Sinne kann - auch im Hinblick auf evtl. Streitverfahren - nur von den jeweiligen Fachkräften der Jugendhilfeträger gefordert werden. Sollte es in seltenen Fällen zu Beschwerden von Eltern über Verhaltensweisen von Tagespflegepersonen kommen, tangiert dies möglicherweise die bestehende Pflegeerlaubnis. Hierfür ist aber auch bereits nach der bestehenden Aufgabenabgrenzung der Jugendhilfeträger zuständig.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg mit Schreiben vom 17.04.2012 einen gleich lautenden Antrag an Hansestadt und Landkreis auf Übernahme der Fachberatungsstelle für die Kindertagespflege gestellt. Der Aufgabenbereich dieser Stelle soll danach künftig im Bereich der Qualifizierung von Tagespflegepersonen liegen. Dieser umfasst

  1. die Akquise von Bewerberinnen und Bewerbern,
  2. die Ausbildung mit einem Umfang von mindestens 160 Stunden,
  3. die laufende Fortbildung von Tagespflegepersonen,
  4. die mit Punkt 1 - 3 verbundene Öffentlichkeitsarbeit,
  5. die fachliche Beratung der Tagespflegepersonen.

 

Die übrigen Aufgaben aus dem Bereich der Kindertagespflege verbleiben bei den Jugendhilfeträgern.

 

Es ist angestrebt, die Veränderungen mit einem Vertragsabschluss zum 01.01.2013 festzuschreiben. Bis dahin wird der Tageseltern e. V. die Aufgaben in der bisherigen Form weiterführen.

 

Zu den finanziellen Auswirkungen ist zunächst festzustellen, dass zum 30.06.2012 die finanzielle Förderung aus ESF-Mitteln durch das Auslaufen des „Aktionsprogramms Kindertagespflege / Säule 1“ komplett wegfällt. Hieraus bezog der Tageselternverein im Jahre 2011 allein 57.000 € insgesamt für Hansestadt und Landkreis. Diese Kosten wären künftig ohnehin durch Hansestadt und Landkreis zusätzlich zu finanzieren gewesen. Hinzu kommt, dass die im Jahre 2006 vereinbarte Entschädigung von je 15.000 € durch die Preisentwicklung und die Aufgabenzuwächse zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr realistisch ist.

 

Der Verband hat daher seinem Angebot einen Finanzierungsplan beigelegt, der mit einem Zuschussbedarf von 80.800 € abschließt und der anteilig von Hansestadt und Landkreis zu übernehmen wäre. Die Größenordnung wäre nicht abwegig, auch wenn über Details noch auf dem Verwaltungswege verhandelt werden muss. Die ursprüngliche Kostenschätzung (einschließlich Vermittlung) lag bei weitem darüber.

 

Um die Vermittlung künftig bei den Jugendhilfeträgern durchzuführen, müssen aber zusätzliche personelle Kapazitäten bereitgestellt werden. In den bisherigen Absprachen der Verwaltungen ist daran gedacht, hierfür je eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von 30 Wochenstunden einzusetzen. Weiterhin ist angedacht, diese beiden Kräfte im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis räumlich im gemeinsamen Familienbüro anzubinden. Denkbar ist weiterhin, dass die für die Erteilung von Pflegeerlaubnissen zuständige Fachkraft des Landkreises - wie die der Hansestadt bereits jetzt - ebenfalls dort angebunden wird. Damit könnten erhebliche Synergie-Effekte (z. B. gegenseitige Vertretung, einheitliche Rechtsauslegung ohne zusätzliche Absprachen, zentrale Anlaufstelle für Eltern der Region Lüneburg, Verbesserung der Erreichbarkeit gegenüber jetzt) erreicht werden.

 

Die Umsetzung eines solchen Kooperationsprojektes könnte nach Umbau des „Kutscherhauses“ in der Wallstraße (jetzt noch Hort/Grundschule St. Marien) und Umzug des Familienbüros dorthin im Frühjahr 2013 erfolgen.

 

Vorbehaltlich der Regelung von Detailfragen bleibt festzustellen, dass ab 2013 für die Qualifizierung, Beratung und Vermittlung von Tagespflegepersonen der Hansestadt folgende Kosten entstehen werden:

Zuschuss an den Verband              40.000 €

Teilzeitkraft mit 30 Wochenstunden              33.000 €              = 73.000 €.

 

Eine wesentliche Kostensteigerung ist dadurch aber nicht gegeben, da auch ohne vertragliche Neuregelung ein entsprechender Mehraufwand auf die Jugendhilfeträger zugekommen wäre.

Bisheriger Zuschuss              15.000 €

Preissteigerung seit 2006              2.000 €

Fortfall ESF-Zuschüsse (Anteil Stadt)              28.000 €              = 45.000 €.

 

Darüber hinaus kann die Hansestadt bis zum Höchstbetrag von 27.000 € (Stand 2011) Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Tagespflegepersonen vom Land Niedersachsen erhalten, wenn entsprechende Qualifikationsmaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt worden sind.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              jährlich 73.000

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Planungen der Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis zur Neuregelung der Tagespflege in der Region Lüneburg zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne des bisher erzielten Verhandlungsergebnisses noch ausstehende Detailfragen zu klären. Der endgültige Vertragsentwurf ist dem JHA baldmöglichst zur Beschlussfassung vorzulegen.

Stammbaum:
VO/4612/12   Organisatorische Veränderungen im Bereich der Kindertagespflege   Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund   Beschlussvorlage
VO/4612/12-1   Organisatorische Veränderungen im Bereich der Kindertagespflege   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/5913/14   Förderung der Kindertagespflege - Vertrag mit dem Ev.-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage