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Vorlage - VO/5812/14  

 
 
Betreff: Unentgeltliche Überlassung von Teilflächen des Flurstücks 30/44, Flur 49, Gemarkung Lüneburg (Vogelpark) an den Geflügelzüchterverein von Lüneburg und Umgebung von 1871 e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne  Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Beratungsfolge:
Grünflächen- und Forstausschuss Vorberatung
03.12.2014 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Geflügelzüchterverein von Lüneburg und Umgebung von 1871 e.V. hat von der Hansestadt eine Teilfläche des Flurstücks 30/44, Flur 49, Gemarkung Lüneburg im Vogelpark an der Dahlenburger Landstraße gepachtet s. Anlage 1 dort mit 1 gekennzeichnete Flächen). Ein Pachtzins wird nicht gezahlt. Zusätzlich nutzt der Verein ohne vertragliche Grundlage aber mit Billigung der Stadt die in der Anlage 1 mit 2 gekennzeichneten Flächen.

Die ca. 70 Mitglieder des Vereins betreiben auf dem ca. 7.000 m² großen Areal eine Gemeinschaftszuchtanlage mit Ställen, Volieren und Freigehegen.

Der Verein ist an die Stadt herangetreten und möchte die in der Anlage 1 mit 3 gekennzeichnete Fläche zusätzlich anpachten. Hierbei handelt es sich um die bislang mit einem Wohnhaus bebaute Fläche. Das Wohnhaus wurde im Frühjahr abgerissen.

Der Verein möchte auf dieser Fläche zusätzliche Volieren errichten und einen Rundweg (in der Anlage als Strich-Punkt-Linie dargestellt) anlegen.

Der Verein hat angegeben, dass er einen Zuwachs an jungen Mitgliedern zu verzeichnen habe, denen er gern eigene Volieren zur Verfügung stellen möchte. Die bestehenden Volieren seien alle durch Mitglieder belegt. Der Verein hat dargelegt, dass er nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfüge, um einen Pachtzins zu entrichten. Nach eigener Auskunft des Vereins werden die Mitgliedsbeiträge von 30 Euro pro Jahr pro Mitglied für die Unterhaltung der Anlage und die Strom- und Wasserkosten aufgebraucht.

Anstelle eines Pachtzinses bietet er die Pflege und Bepflanzung der gepachteten Flächen an. Ferner würde der Verein den Rundweg herstellen und die Verkehrssicherungspflicht (Instandhaltung und Pflege) übernehmen.

Nach Rücksprache mit dem Bereich Stadtgrün, ob die Pflege der bisher schon übernommenen Flächen entsprechend den Vorstellungen der Stadt wahrgenommen wird, sei der Verein sehr um ein ansprechendes und gepflegtes Äußeres der Anlage bemüht und trage zur Erholungsqualität des Vogelparks bei. Die Anwesenheit der Geflügelzüchter wirke sich positiv auf den Park aus. Durch die Pflege der Anlagen würden Besucher angezogen. Hierdurch fühlten sich Trinkgruppen oder Rowdies weniger wohl. Die notwendige Abstimmung zwischen Verein und Stadtgrün verlaufe reibungslos und konstruktiv.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage 1 – Vogelpark – Flächennutzung – Geflügelzüchter

Anlage 2 – Luftbild – Gesamtflurstück Vogelpark

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Geflügelzüchterverein Lüneburg und Umgebung von 1871 e.V. einen einheitlichen Pachtvertrag über die in Anlage 1 gekennzeichneten Flächen zu schließen. Anstelle eines Pachtzinses wird der Verein verpflichtet, einen Rundweg anzulegen und instand zu halten, die Flächen zu bepflanzen und zu pflegen. Ferner übernimmt der Verein die Verkehrssicherungspflicht für den Rundweg.