Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/5766/14  

 
 
Betreff: Abfallwirtschaftskonzept der GfA Lüneburg gkAöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tegtmeyer, Erich
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
09.07.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Rechtsgrundlage

Gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) sind die Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung verpflichtet, für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren im Voraus ein Abfallwirtschaftskonzept für ihr Gebiet aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Dabei sind die kreisangehörigen Gemeinden sowie Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange vom Abfallwirtschaftskonzept berührt sein können, zu beteiligen. Das Abfallwirtschaftskonzept wird von der Vertretung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen.

 

Bisherige Abfallwirtschaftskonzepte

Die Gültigkeit der bisherigen Abfallwirtschaftskonzepte des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg ist zum Jahresende 2013 abgelaufen und somit sind die Konzepte fortzuschreiben.

 

Zuständigkeiten

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – gkAöR (GfA) gemäß § 5 NAbfG zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für ihren Zuständigkeitsbereich verpflichtet. Die Beschlussfassung darüber obliegt gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. i der Unternehmenssatzung der GfA dem Verwaltungsrat. Eine Beschlussfassung durch Gremien der Träger der GfA, also des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg, ist nicht vorgesehen.

 

 

 

Aktueller Stand der Konzepterstellung

Im Sommer 2013 wurde das Ingenieurbüro ATUS, Hamburg, mit der Erstellung einer Fortschreibung der bisherigen Abfallwirtschaftskonzepte (2008-13) beauftragt. Gemäß Beschluss des Verwaltungsrats der GfA soll ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept für das gesamte Entsorgungsgebiet erstellt werden, in dem die beiden Satzungsgebiete Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg jeweils einzeln betrachtet werden.

 

Am 04.12.2013 wurde im Verwaltungsrat ein erster Entwurf des Konzepts vorgestellt und diskutiert. Neben Änderungen und Ergänzungen, die inzwischen in das Konzept eingearbeitet worden sind, wurde dort der Wunsch vorgetragen, das Konzept in den Umweltausschüssen der beiden Träger zu diskutieren. So könne das Konzept um Anregungen aus den Ausschüssen ergänzt und somit politisch auf ein breiteres Fundament gestellt werden.

 

Der überarbeitete und mit den Verwaltungen beider Träger abgestimmte Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts ist den Sitzungsunterlagen beigefügt (siehe Anlage).

 

Inhaltliche Eckpunkte

Der Konzeptentwurf beschreibt abfallrechtliche Grundlagen, strukturelle Gegebenheiten des Entsorgungsgebiets der GfA sowie den Istzustand der hiesigen Abfallentsorgung. Entsorgungssystem, Behälterbestand, Abfallaufkommen und Erfassungsmengen werden detailliert analysiert.

 

Möglichkeiten zur Optimierung der hiesigen Abfallwirtschaft werden unter ökologischen wie auch ökonomischen Aspekten - nach Stoffgruppen gegliedert - erörtert und i.w. folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

         Restabfallsammlung Landkreis:              für Müllgroßbehälter (MGB) 40 Liter zukünftig auch 4-wöchentliche Leerung anbieten (Mindestvolumen für Einpersonenhaushalte)

         Sperrmüllsammlung Landkreis:              zukünftig 6 x pro Jahr (auch zur Reduzierung der Anwohnerbelastung durch „Sprinter“)

         Grünabfallsammlung beide Gebiete:              zukünftig 18 x pro Jahr statt bisher 22 x (Anpassung an Abfallaufkommen, Vermeidung ineffizienter Sammeltouren)

         Bioabfallsammlung Landkreis:              Pflichtbiotonne (ab 01.01.2015) mit Freistellung Eigenkompostierer

         Erfassung kleiner Elektroaltgeräte:              Konzeptentwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur intensiveren Erfassung von Elektrokleingeräten (Bringsystem)

         100%-Erneuerbare Energien:              Ausbau energetische Biomassenutzung von Grünabfällen mit Augenmaß

Konzeptentwicklung und ggf. Erprobung von Gewinnung weiterer Brennstoffe aus Restabfall (Weiterentwicklung MBV-Anlage)

 

 

Eine Zusammenlegung der beiden Entsorgungsgebiete ist nicht Gegenstand des vorgelegten Abfallwirtschaftskonzepts.

Weiteres Verfahren

Bis zur Inkraftsetzung/Veröffentlichung des Abfallwirtschaftskonzepts (Awiko) sind folgende Phasen vorgeschrieben/geplant:

 

  • Umweltausschüsse von               Vorstellung und Diskussion Landkreis u. Hansestadt:              
  • GfA:                                                         Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen

 

  • Verwaltungsrat:                            Beschluss Vorläufiges Awiko (für Beteiligungsverfahren)

 

  • Beteiligungsverfahren:              Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und öffentliche Auslegung (2 Wochen) mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg und auf der Homepage der GfA mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung

 

  • Anhörung:              Anhörung der Beteiligten, die während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht haben

 

  • GfA:                                                        Einarbeitung der Einwendungen und Bedenken

 

  • Verwaltungsrat:                            Beschluss endgültiges Awiko

 

  • GfA:                                                        Veröffentlichung

 

  • GfA:                                                        Mitteilung des Awiko an das Nds. Umweltministerium
Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              keine

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31060             

              Produkt / Kostenträger: 537001/53700102

              Haushaltsjahr:              2014

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf Abfallwirtschaftskonzept 2014 – 2018 der GfA Lüneburg gkAö’R für Landkreis und Hansestadt Lünebur

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AWK GFA Vs 3.5 24.06.2014 (35929 KB) PDF-Dokument (1950 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zum Abfallwirtschaftskonzept zur Kenntnis.