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Vorlage - VO/5765/14  

 
 
Betreff: Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Moßmann, Markus
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
09.07.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Derzeit wird das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüneburg (RROP) bezogen auf die Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergie überarbeitet. Unter Berücksichtigung von Einwendungen und Stellungnahmen der Einwendungsberechtigten und Träger öffentlicher Belange hat nach einer Überarbeitung des sog. "Teilplan Windenergie" eine erneute Auslegung stattgefunden. Die Ergebnisse daraus müssen bewertet und erörtert werden. Mit einem Abschluss des Änderungsverfahrens ist nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.

 

Eine Fläche ist nach jetzigem Planungsstand das Vorranggebiet Melbeck/Häcklingen mit einer Größe von rd. 103 ha. Diese ist aus den als Anlagen beigefügten Plänen ersichtlich.

 

Die Bürgerwindpark Häcklingen-Melbeck Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (Projektentwicklungsgesellschaft) plant auf der o.g. Fläche die Etablierung eines Bürgerwindparks auf dem gemeindeübergreifenden Gebiet der Hansestadt Lüneburg und der Samtgemeinde Ilmenau in den Gemarkungen Häcklingen und Melbeck. Die Projektentwicklungsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Grundstückeigentümern und Landwirten aus Häcklingen, Melbeck und Rettmer. Die BVNON Dienstleistungs- und Projektentwicklungs GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Bauernverband Nordostniedersachsen e.V. (BVNON) und wurde beauftragt, die notwendigen Arbeiten für die Projektentwicklung des Bürgerwindparks zu organisieren und durchzuführen. Nach einer erfolgreichen Planung und Genehmigungserteilung erhalten nach Vorstellung der Projektentwicklungsgesellschaft  Bürgerinnen und Bürger der Hansesstadt Lüneburg und der Samtgemeinde Ilmenau die Möglichkeit, sich an der Finanzierung des Bürgerwindparks zu beteiligen. Darüber hinaus ist eine finanzielle Beteiligung der Avacon AG mit 10% des erforderlichen Eigenkapitals geplant.

 

Das im aktuellen Entwurf des RROP als Vorrangfläche für Windenergie „Melbeck“ bezeichnete Gebiet befindet sich zwischen den Ortsteilen Häcklingen und Melbeck, südlich der Bundesstraße 209 und westlich der Bundesstraße 4. Die Vorrangfläche wird von einer Hochspannungsleitung und einer Mittelspannungsleitung durchschnitten. Im südwestlichen Bereich des Vorranggebietes befinden sich bereits vier im Jahr 2003 errichtete Windenergieanlagen. Zwei dieser vier Windenergieanlagen befinden sich im Vorranggebiet.

 

Geplant ist die Errichtung von fünf weiteren Windenergieanlagen im Vorranggebiet. Die Anlagen mit dreiflügeligem Rotor werden je nach Hersteller und Anlagentyp eine Gesamthöhe zwischen 190 m und 200 m aufweisen. Je nach Rotordurchmesser (115 m bis 122 m) wird die Nabenhöhe zwischen 135 m und 141 m liegen. Die Turbinen werden eine Nennleistung zwischen 2,4 und 3,0 Megawatt aufweisen. Der Mast stellt sich als Hybridturm dar, mit Stahlbeton- bzw. Stahlrohrelementen. Als mögliche Windenergieanlagen werden aktuell unterschiedliche Anlagentypen von den Herstellern GE, Enercon, Nordex, Senvion und Vestas geprüft.

 

Für die Zulassung der Windkraftanlagen ist nach Inkrafttreten des RROP ein immissionsschutzrechtliches Verfahren erforderlich. Unabhängig vom jetzigen Planungsstand hat der BVNON am 04.06.2014 einen Vorbescheid nach § 9 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Antrag umfasst 5 Anlagen. Westlich davon befinden sich bereits die o. g. 4 Windkraftanlagen in der Gemeinde Melbeck. Um den Umfang der Antragsunterlagen und des Untersuchungsrahmens festzulegen, wird in Kürze ein Scopingtermin stattfinden.

 

Eine detaillierte Vorstellung des Projektes - auch unter Berücksichtigung umweltrechtlicher Belange und Erschließungsfragen betreffend - wird durch einen Vertreter des BVNON in der gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse des Landkreises und der Hansestadt erfolgen. Vertreter der Verwaltung des Landkreises Lüneburg werden in der Sitzung zum aktuellen Sachstand und den rechtlichen Hintergründen der Planungen zum RROP vortragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020             

              Produkt / Kostenträger: 122001/12200123

              Haushaltsjahr:              2014

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1a) und 1b): Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 TOP 5 - Anlage 1a (75 KB)      
Anlage 1 2 HM_2014_02_05_WEA_STO_Info_BImSch (845 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis