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Vorlage - VO/5758/14  

 
 
Betreff: Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2013
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Entscheidung
23.07.2014 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Wohnungsbau GmbH am 01.07.2014 wurde der Jahresabschluss 2013 behandelt. Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2013 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:              61.373.776,18 €

Jahresüberschuss:              2.163.756,84 €

Einstellung in Gewinnrücklage:              - 216.375,68 €

Bilanzgewinn              1.947.381,16 €

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2013 festzustellen, 216.375,68 € in die gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage einzustellen und aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von 1.947.381,16 € eine Dividende von 873.000,00 € auszuschütten und 1.074.381,16 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Hannover, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 12, Zimmer 112, eingesehen werden.

 

Für die Gesellschaft und die Gesellschafter ist die Ausschüttung unter Berücksichtigung der Liquidität wichtig. Deshalb wird die Entwicklung des EK 02 (Eigenkapital 02) dargestellt. Nur aus diesem EK 02 kann bis 2019 steuerfrei an die Gesellschafter die Dividende ausgeschüttet werden, da von den Gesellschaftern in 2008 liquiditätsschonend das Optionsrecht wahrgenommen worden ist, in einer 10-jährigen Übergangszeit im Rahmen der Möglichkeiten steuerfrei auszuschütten.

 

Grundlage für die Berechnung bildet die jährliche von der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für das Finanzamt zu erstellende Steuerbilanz. Das EK 02 wird verbraucht, wenn die Dividende über dem Ergebnis der Steuerbilanz liegt. Der Anteil des EK 02 beträgt zum Stichtag 31.12.2013 unter Berücksichtigung der steuerlichen Ergebnisse und der Ausschüttungen voraussichtlich 640.128 €.

 

Unter der Voraussetzung, dass die steuerlichen Ergebnisse mindestens bei 675 T€ liegen, die Jahresüberschüsse in der Handelsbilanz um die 1.400 T€ betragen und bei gleichbleibender Dividendenhöhe, reicht planmäßig das EK 02 für die steuerfreie Dividendenzahlung bis 2019 aus.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Lagebericht

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (709 KB)      
Anlage 2 2 Gewinn- und Verlustrechnung (707 KB)      
Anlage 3 3 Lagebericht (587 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss 2013 festzustellen, 216.375,68 € in die gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage einzustellen, aus dem verbleibendem Bilanzgewinn von 1.947.381,16 insgesamt 873.000,00 € auszuschütten und 1.074.381,196  € in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Darüber hinaus ist der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 zuzustimmen. Die Ausführungen zum EK 02 werden zur Kenntnis genommen.