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Vorlage - VO/5756/14  

 
 
Betreff: Nachzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bund aus Kaufvertrag "Sportflächen Lüner Kaserne" - Vergleich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne  DEZERNAT III
   30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.06.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Auf den Sachverhalt zu VO/4973/12, VO/5147/13 und VO/5495/13 wird Bezug genommen und wie folgt ergänzt.

 

Die Verwaltung hat in Wahrnehmung ihres Auftrages aus der Ratssitzung vom 19.12.2013 Vergleichsverhandlungen mit dem Bund aufgenommen. Gesprächsbitten auf Ministeriumsebene wurden im April abgelehnt mit dem Hinweis, der Bund sähe keinen weiteren Verhandlungsbedarf und es würde erwogen die Klage vorzubereiten. Daraufhin wurde die noch zurückgehaltene Zahlung von 413.000 Euro, welche ebenfalls im Rat legitimiert worden ist, Anfang Mai zur Auszahlung gebracht. Von der Gesamtforderung von rd. 2,2 Mio Euro hat die Stadt dann rd. 1,7 Mio Euro gezahlt.

Die Zahlung und die Klageerhebung haben sich überschnitten. Am 2.5. (Eingang 06.06.) hat der Bund Klage beim Landgericht Lüneburg erhoben und die Zahlung von 1.022.817,72 Euro verlangt. Die obige Zahlung ist in dieser Klageforderung noch nicht berücksichtigt.

Die daraufhin durch den Oberbürgermeister geführten Verhandlungen mit dem Vorstand der BIMA und die Bekräftigung der Vergleichsbereitschaft der Stadt haben die BIMA letztlich veranlasst, der Stadt einen Vergleichvorschlag zu unterbreiten.

Die BIMA schlägt vor, dass die Stadt auf die Forderung einen letzten Betrag in Höhe von 27.907,05 zahlt, einer Verzinsung in Höhe von 6,16 Euro pro Tag vom 17.06.2014 bis zum rechtskräftigen Zustandekommen des Vergleiches zustimmt und die Kosten des Rechtsstreits (rd. 21.000 Euro) trägt.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Vergleich anzunehmen, da er dem im Ratsbeschluss vom 19.12.2013 vorgeschlagenen Vergleich bis auf die Rechtskosten, die dieser nicht vorgesehen hat, entspricht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €) 48.506,77

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen- 48.506,77:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              Kostenstelle 21070 / Kostenträger 11103002

              Produkt / Kostenträger: Sachkonto 2891020 / Finanzkonto 7599900

              Haushaltsjahr:              Rückstellung Nr. 63

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt mit dem Bund folgenden Vergleich zu schließen:

Die Stadt zahlt an den Bund über den nach Anhängigkeit bereits gezahlten Betrag von 413.000,00 Euro hinaus, den die Stadt ausdrücklich für vorbehaltlos erklärt, einen abschließenden Betrag in Höhe von 27.907,05 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 6,16 Euro kalendertäglich für die Zeit vom 17.06.2014 bis zum rechtskräftigen Zustandekommen des Vergleichs und trägt die Kosten des Rechtsstreits.