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Sachverhalt:
Das Niedersächsische Ministerium für Sport und Inneres hat die Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2014 genehmigt.
Das Ministerium würdigt ausdrücklich die positive Entwicklung der städtischen Finanzen und die unternommenen Anstrengungen. Es verbindet mit der Genehmigung jedoch die Bedingung über den Haushaltsplan hinaus Liquidität in Höhe von 270.000 € zu erwirtschaften, um finanzielle Spielräume für die weitere Entwicklung zu schaffen. Erklärtes Ziel der Kommunalaufsicht ist hierbei eine Stärkung der städtischen Liquidität zur weiteren nachhaltigen Entschuldung.
Die Erwirtschaftung dieser zusätzlichen liquiden Mittel soll durch steuernde Maßnahmen erfolgen, aus denen Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen resultieren oder auch durch den Verzicht der Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen.
Die Hansestadt hat im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 auf die Inanspruchnahme einer Kreditermächtigung des Jahres 2012 in Höhe von 1.613.500 € verzichtet und erwirtschaftet damit bereits einen Anteil an liquiden Mittel durch Minderauszahlungen bei Tilgung und Zinsen in Höhe von rd. 100.000 €. Der Verzicht auf diese anteilige Kreditermächtigung konnte durch die Einsparung bei den unten genannten Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 2,2 Mio. € erreicht werden.
Zur Erzielung der verbleibenden Mittel in Höhe von 170.000 € werden weitere Maßnahmen ergriffen werden, deren monetäre Wirkungen im Laufe des Jahres 2014 eintreten sollen. Über die konkreten Maßnahmen und deren Umfang ist das Ministerium in Kenntnis zu setzen.
Der Fachbereich Finanzen wird zur Erfüllung der Bedingung ziel- und wirkungsorientiert Gespräche mit den Bereichen führen, geplante Projekte hinterfragen und liquiditätsstärkende Möglichkeiten untersuchen.
Es wird beispielsweise in den folgenden Bereichen angestrebt, das noch zu erfüllende Liquiditätsvolumen von 170.000 € zu erwirtschaften:
Der Rat wird über die konkret ergriffenen Maßnahmen und die haushalterischen Auswirkungen in Kenntnis gesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden durch den Rat zur Kenntnis genommen. Der Fachbereich Finanzen wird beauftragt, über die bisherigen Einsparanstrengungen hinaus haushaltswirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Nebenbestimmung des Ministeriums zu erfüllen.
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