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Vorlage - VO/5724/14  

 
 
Betreff: Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Jürgen
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorberatung
17.06.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.06.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg ist nach § 96 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz abwasserbeseitigungspflichtig. Um anfallendes Abwasser ordnungsgemäß beseitigen zu können, ist es erforderlich, die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in einer Abwasserbeseitigungssatzung zu regeln.

 

Die derzeitige Abwasserbeseitigungssatzung der Hansestadt Lüneburg vom 25.11.2004 bedurfte, insbesondere aufgrund geänderter rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen, einer grundlegenden Überarbeitung.

 

Im Dezember 2013 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmte neue Mustersatzung herausgegeben. Auf der Grundlage dieser Mustersatzung ist der Entwurf einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung der Hansestadt Lüneburg erarbeitet worden. Die Bestimmungen der Mustersatzung wurden dabei auf ihre Vereinbarkeit mit den örtlichen Verhältnissen überprüft und ggf. angepasst.

 

Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die dort kursiv dargestellten Begründungen der einzelnen Regelungen dienen zur Erläuterung und sind nicht Bestandteil des finalen Satzungstextes. Auf eine Gegenüberstellung des Entwurfs der Abwasserbeseitigungssatzung mit der derzeitig gültigen Satzung in Form einer Synopse wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet, da sich die Struktur der Mustersatzung grundlegend geändert hat.

 

 

Änderungen haben sich insbesondere ergeben bei:

 

1. Niederschlagswasserbeseitigung (§ 3 Abs. 8):

Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz sind zur Beseitigung des Niederschlagswassers anstelle der Gemeinde die Grundstückseigentümer verpflichtet (Stichwort: Versickerung). Es wurde in die neue Abwasserbeseitigungssatzung aufgenommen, dass der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Regenwasserkanalisation) und deren Benutzung vorgeschrieben werden kann, wenn ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. In § 3 Abs. 8 Pkt. c) wurden Regelungen formuliert, um auf die besonderen geologischen Gegebenheiten im Senkungsgebiet der Hansestadt bei Bedarf angemessen reagieren zu können.   

 

2. Unterhaltung der Anschlusskanäle (§ 9 Abs. 5):

Im Vergleich zur bestehenden Satzung wurden zudem die Regelungen für die Unterhaltung der Anschlusskanäle (Kanäle von der Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal in der Straße) klarer definiert (§ 9 Abs. 5). Die Unterhaltungspflicht für die Anschlusskanäle liegt grundsätzlich bei der Hansestadt Lüneburg. Liegt die Ursache für eine Verstopfung/einen Schaden jedoch nicht im Bereich der öffentlichen Abwassereinrichtung, sind die Kosten von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer der Hansestadt zu erstatten. Auswirkungen auf die Abwassergebühren sind durch diese Neuregelung nicht zu erwarten.

 

3. Ordnungswidrigkeiten (§ 21 Abs. 5):

Des Weiteren wurde das Herstellen von Grundstücksentwässerungsanlagen ohne die erforderliche Genehmigung als Ordnungswidrigkeit eingestuft (§ 21 Abs. 5). Es wird zunehmend festgestellt, dass Grundstückentwässerungsanlagen ohne die erforderliche Genehmigung gebaut werden. Häufig ist die Ausführung dieser Anlagen nicht fachgerecht, wodurch eine Gefährdung der öffentlichen Abwasseranlagen zu befürchten ist. Um diesen Verstoß gegen die Abwasserbeseitigungssatzung als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können, ist ein Tatbestand in § 21 Abs. 5 der Satzung aufgenommen worden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020             

              Produkt / Kostenträger: 538001/53800103

              Haushaltsjahr:              2014

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf Abwasserbeseitigungssatzung mit Begründungstext

 

Beteiligte Bereiche/Fachbereiche:

Bei Erstellung des Satzungsentwurfes waren beteiligt FB 2, FB 6, FB 8, B 30, B 32, B 72, 06 und AGL

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf-Abwasserbeseitigungssatzung_05_2014 (126 KB)      
Anlage 2 2 Anhang 1_Abwassersatzung (31 KB)      
Anlage 3 3 Anhang 2_Abwassersatzung (35 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Abwasserbeseitigungssatzung in der als Anlage beigefügten Textform (Die kursiv dargestellten Begründungen der einzelnen Regelungen dienen zur Erläuterung und sind nicht Bestandteil des Satzungstextes).