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Vorlage - VO/5694/14  

 
 
Betreff: Information über die Förderanträge Kommunalrichtlinie 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
17.06.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Unter dem Begriff ‚kommunales Energiemanagement’ hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft für den städtischen Gebäudebestand bezogen auf den Umsetzungszeitraum 2014/2015 einige Projekte angeschoben, die im Rahmen der Sitzung vorgestellt werden.

 

Ziel ist es, in den verschiedenen Handlungsfeldern Vorgaben der letzten Jahre weiterzuverfolgen, durch Projekte nachhaltige Impulse zu setzen und den Gebäudebestand im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten energetisch zu sanieren.

 

Die Maßnahmen reichen von der Energieverbrauchserfassung über die Gebäudeanalyse bis zur Umsetzung investiver Maßnahmen.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden u. a. durch die EU-Gebäuderichtlinie, die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem EE-Wärme-Gesetz vorgegeben.

 

Das Bundesumweltministerium gibt jährlich eine Klimaschutz-Kommunalrichtlinie heraus, mit der zur Teilnahme an verschiedenen Förderprogrammen aufgerufen wird, die sich an Kommunen sowie öffentliche Einrichtungen richten.

 

Durch die Richtlinie sollen Fördermöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung – insbesondere die Treibhausgasreduzierung um 80-95 % bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 1990 – angeboten werden.

 

Die Kommunalrichtlinie hat vier Schwerpunkte: Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen; die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und -Teilkonzepten; die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement sowie die Förderung investiver Maßnahmen, die zu einer CO2-Emissionsminderung führen.

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat in der aktuellen Förderperiode Zuschüsse für die Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes beantragt zum Themenfeld ‚Klimaschutz in eigenen Liegenschaften’.

 

Die einzelnen Bausteine des Teilkonzeptes, der Umfang der beantragten Förderung sowie die ausgewählten Gebäude werden im Rahmen der Sitzung näher erläutert.

 

Darüber hinaus wurden bereits im Jahre 2013 sowie mit Neuauflage der Förderrichtlinie auch im Jahr 2014 Fördermittel für die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung beantragt.

Des weiteren wurde ein Förderantrag auf einen Investitionskostenzuschuss für die Sanierung von Lüftungsanlagen gestellt. Der Umfang der Förderung sowie die ausgewählten Gebäude werden ebenfalls in der Sitzung erläutert. 

 

Zur Unterstützung des Schülerengagements und zur Einflussnahme auf das Nutzerverhalten wird am Gymnasium Johanneum das Projekt einer Schülerfirma durch Mittel aus dem Schulbauprogramm gefördert. Die Schülerfirma Jojo-energy hat bereits in der Vergangenheit eine Schüler-Photovoltaik-Anlage betrieben. Diese soll nun durch eine neue Projektgruppe an der Schule um eine kleine Anlage im Umfang von 3 kWp erweitert werden. Die Schülerfirma beteiligt sich finanziell mit einen Betrag von max. 2.000 EUR. Dieser Betrag wird über 5 Jahre an die Schüler-Firma im Rahmen des pädagogischen Projektes zurückgezahlt zzgl. eines jährlichen Bonus von 60 EUR. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von jährlich 60 EUR werden aus den eingesparten Energiekosten beglichen. Im Gegenzug übernimmt die Schülerfirma die beaufsichtigte Installation der Anlage, hält sie regelmäßig frei von Schmutz und Schnee sowie kontrolliert die Energieerzeugung und den Verbrauch.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 30 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Förderquote liegt zwischen 25 – 50 %. Es ver

      bleibt ein entsprechender städtischer Eigenanteil.

c)  an Folgekosten: Durch den Wechsel auf energieeffizientere Technik soll der Energie-

     verbrauch mittelfristig sinken.             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Für die Maßnahmen des Jahres 2015 werden die Mittel im Rahmen der Haushalts-

            planaufstellung angemeldet.

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 01-365-050 Bereitstellung Eigenanteil Klimaschutzteil

                                                       konzept              

              Haushaltsjahr: 2014 + 2015             

 

e)  mögliche Einnahmen: Fördermittel; die Höhe variiert je nach Förderprogramm

Anlage/n:

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