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Sachverhalt: In der Aufsichtsratssitzung am 12.05.2014 der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) ist der Jahresabschluss 2013 behandelt worden. Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2013 wie folgt ab:
Bilanzsumme: 41.469.002,51 € Jahresfehlbetrag : - 51.304,78 € Gewinnvortrag: 20.243,97 € Bilanzverlust : - 31.060,81 €
Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss 2013 festzustellen und den Jahresfehlbetrag von 51.304,78 € mit dem Gewinnvortrag von 20.243,97 € zu verrechnen und den daraus resultierenden Bilanzverlust von 31.060,81 € auf das Geschäftsjahr 2014 vorzutragen. Darüber hinaus wird die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 empfohlen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hamburg, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der testierte Bericht kann beim Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen und den Jahresfehlbetrag von 51.304,78 € mit dem Gewinnvortrag von 20.243,97 € zu verrechnen und den daraus resultierenden Bilanzverlust auf das Geschäftsjahr 2014 vorzutragen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
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