Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Jahre 1976 hat der Landkreis Lüneburg der Heinrich Meyer-Werke Breloh GmbH & Co. KG in Häcklingen genehmigt, Sand und Kies im Trockenen abzubauen. Der Sand wurde vor Ort zur Herstellung von Kalksandsteinen genutzt. Das Abbaugebiet erstreckte sich südlich des Kalksandsteinwerkes bis hin zur heutigen Bundesstraße 209 (B 209).
Rechtsgrundlage war damals das Niedersächsische Bodenabbaugesetz, welches 1981 in das Niedersächsische Naturschutzgesetz überführt wurde. Zuständige Behörden für Abbau von Sanden sind in Niedersachsen die örtlichen Naturschutzbehörden. Für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg ist dieses der Landkreis Lüneburg.
Anfang der 1990er Jahre hielt die Firma es für erforderlich, den Sandabbau auszuweiten. Sie stellte 1991 den Antrag, südlich der B 209 Sand im Trockenen sowie im Nassen abzubauen. Weil dieses im Sinne des Wasserrechts eine "Herstellung eines Gewässers" ist, war die Untere Wasserbehörde, der Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg, für das Genehmigungsverfahren zuständig. Die Belange der Naturschutzbehörde wurden – ebenso wie das anderer Träger öffentlicher Belange - in das Verfahren eingebracht. Im Jahr 2000 wurde der Firma mittels Planfeststellungsbeschlusses erlaubt, das Vorhaben umzusetzen. Bereits 1997 wurde kleinräumig, nach Zulassung des so genannten vorzeitigen Maßnahmenbeginns, mit dem Trockenabbau begonnen.
Seit 2009 wird kein Sandabbau mehr betrieben, im Jahre 2011 das Kalksandsteinwerk offiziell stillgelegt.
Die Fa. Otto Dörner Kies und Deponien GmbH & Co. KG beansprucht nunmehr Rechte aus dem der Fa. Heinrich Meyer-Werke Breloh GmbH & Co. KG erteilten Planfeststellungsbeschluss und beabsichtigt, den Sandabbau wieder aufzunehmen. Auf einer Bürgerversammlung hat das Unternehmen jüngst das Vorhaben vorgestellt.
Wie auch in den vorangegangenen Gesprächen mit den Firmenvertretern hat sich in der Bürgerversammlung sowie in der anschließenden Diskussion gezeigt, dass bei Wiederaufnahme des Sandabbaus folgende Punkte problematisch zu bewerten sind:
Beeinträchtigungen des Naherholungsgebietes südlich der B 209 bei Zu- und Abfahrt zu dem Sandvorhaben aus dem Bereich südlich der B 209, Emissionen durch Lärm und Staub von LKWs sowie verkehrliche Probleme insbesondere bei Erschließung des Sandvorhabens über das ehemalige Betriebsgelände des Kalksandsteinwerkes.
Die Verwaltung wird in der Ausschusssitzung Hintergründe des Vorhabens des Unternehmens anhand von Plänen erläutern sowie über zwischenzeitlich von ihr veranlasste Maßnahmen ausführlich berichten. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 Produkt / Kostenträger: 122001/12200104 Haushaltsjahr: 2014
e) mögliche Einnahmen Anlage/n:
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