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Vorlage - VO/5599/14  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung / Investitions-Nr. 01-546-004 "Parkhäuser"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Imke Bergmann
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
08.05.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den Parkhäusern Am Rathaus und Am Bahnhof soll die Beleuchtung auf LED-Technik umgerüstet werden. Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahme werden Mittel zur Deckung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG in Höhe von 36.654,00 € benötigt.

 

Für die Umrüstungsmaßnahme auf LED-Beleuchtung in den Parkhäusern wurden der Hansestadt Lüneburg Fördermittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ in Höhe von gesamt 96.527,00 € bewilligt.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme für beide Parkhäuser wurden mit 290.000,00 € errechnet. Förderfähig sind davon 241.317,00 €. Kosten für z.B. das Baugerüst werden nicht bezuschusst. Bei einer Förderquote von 40% errechnet sich eine Zuwendung von 96.527,00 €, die in den Jahren 2014 und 2015 zur Auszahlung kommt. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30.09.2014 erfolgen.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme stehen 53.346,00 € Reste aus der Invest.-Nr. 01-546-004

„Parkhäuser“ zur Verfügung.

Außerdem stehen aus dem Ansatz 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € zur Verfügung.                                                                     

Über den Differenzbetrag von 36.654,00 € wird eine überplanmäßige Ausgabe beantragt, dazu erfolgt der Deckungsvorschlag:

Mehreinnahmen in Form von Fördermitteln i. H. v.                                                                       36.654,00 €

(gem. § 117 Abs. 2 NKomVG können auch Einnahmen aus Folgejahren

zur Deckung herangezogen werden).

Summe der Deckungsbeiträge:                                                                                                36.654,00 €

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                           

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                                          290.000,- €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, aus 2013 (Reste) und HH-Mittel 2014; Deckungsbeitrag aus Mehreinnahmen

              rdermittel zur Verfügung

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen: Fördermittel: 2014: 57.450,- €, 2015: 39.077,- €

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme zur Umrüstung auf LED-Beleuchtung in den Parkhäusern Am Rathaus und Am Bahnhof wird in Höhe von 36.654,00 € nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehrauszahlung werden aus folgenden Investitionsvorhaben zur Verfügung gestellt:

 

Deckungsbeitrag aus überplanmäßigen Mehreinnahmen aus Fördermitteln

(Investitions-Nr. 01-546-004 „Parkhäuser“)                                                                                    36.654,00 €

 

Summe der Deckungsbeiträge:                                                                                                36.654,00