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Sachverhalt:
In den Parkhäusern Am Rathaus und Am Bahnhof soll die Beleuchtung auf LED-Technik umgerüstet werden. Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahme werden Mittel zur Deckung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG in Höhe von 36.654,00 € benötigt.
Für die Umrüstungsmaßnahme auf LED-Beleuchtung in den Parkhäusern wurden der Hansestadt Lüneburg Fördermittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ in Höhe von gesamt 96.527,00 € bewilligt. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme für beide Parkhäuser wurden mit 290.000,00 € errechnet. Förderfähig sind davon 241.317,00 €. Kosten für z.B. das Baugerüst werden nicht bezuschusst. Bei einer Förderquote von 40% errechnet sich eine Zuwendung von 96.527,00 €, die in den Jahren 2014 und 2015 zur Auszahlung kommt. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30.09.2014 erfolgen.
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen 53.346,00 € Reste aus der Invest.-Nr. 01-546-004 „Parkhäuser“ zur Verfügung. Außerdem stehen aus dem Ansatz 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € zur Verfügung. Über den Differenzbetrag von 36.654,00 € wird eine überplanmäßige Ausgabe beantragt, dazu erfolgt der Deckungsvorschlag: Mehreinnahmen in Form von Fördermitteln i. H. v. 36.654,00 € (gem. § 117 Abs. 2 NKomVG können auch Einnahmen aus Folgejahren zur Deckung herangezogen werden). Summe der Deckungsbeiträge: 36.654,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 290.000,- € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, aus 2013 (Reste) und HH-Mittel 2014; Deckungsbeitrag aus Mehreinnahmen Fördermittel zur Verfügung Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Fördermittel: 2014: 57.450,- €, 2015: 39.077,- € Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme zur Umrüstung auf LED-Beleuchtung in den Parkhäusern Am Rathaus und Am Bahnhof wird in Höhe von 36.654,00 € nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehrauszahlung werden aus folgenden Investitionsvorhaben zur Verfügung gestellt:
Deckungsbeitrag aus überplanmäßigen Mehreinnahmen aus Fördermitteln (Investitions-Nr. 01-546-004 „Parkhäuser“) 36.654,00 €
Summe der Deckungsbeiträge: 36.654,00 €
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