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Sachverhalt: Der Rat der Stadt Lüneburg hat am
22.09.1977 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr.
2 “ Westliche Altstadt” beschlossen. Mit einer ersten Teilaufhebungssatzung
( Beschluss des Rates vom 23.02.1995 ) wurde für einen Teil des Gebietes die
förmliche Festlegung der Sanierung aufgehoben. In der Sitzung des Rates am 25.03.1999
wurde eine zweite Teilaufhebungssatzung beschlossen. Einige Grundstücke wurden
ausgenommen, da die Sanierung noch nicht abgeschlossen war. Zwischenzeitlich ist die Sanierung in
der gesamten westlichen Altstadt abgeschlossen und die förmliche Aufhebung der
Sanierung für die übrigen Grundstücke erforderlich. Es ist eine 3. Teilaufhebungssatzung
für nachfolgende Grundstücke zu erlassen: -
Bei der St. Lambertikirche 6 -
Am Sülzwall 1-3/ Salzbrückerstr. 30 -
Beim Benedikt 3 -
Eckgrundstück In der Techt/ Salzbrückerstr/ Beim
Benedikt -
Neue Str. 5 -
Untere Ohlingerstr. 8 -
Untere Ohlingerstr. 28 -
Auf dem Meere 6 -
Auf dem Meere 17 Nach Aufhebung der Sanierungssatzung
sind die nach den §§ 154, 155 BauGB vom Eigentümer zu entrichtenden
Ausgleichsbeträge festzusetzen und zu erheben. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:20,00€ aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Satzungstext
Beschlussvorschlag: Die Satzung der Stadt Lüneburg über
die endgültige Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes Nr. 2 “ Westliche Altstadt” wird beschlossen. |
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