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Sachverhalt: Der Aufsichtsrat des Städtischen Klinikums Lüneburg gemeinnützige GmbH hat in seiner Sitzung am 12.02.2014 u.a. über den sogenannten Erweiterungsbau beraten und der Umsetzung der Baumaßnahme zugestimmt.
Mit der Investitionsmaßnahme wird eine interdisziplinäre Notaufnahme und IMC (Intermediate Care/ Bindeglied zwischen der Intensivstation und der Normalstation) geschaffen, die Radiologie konzentriert und die Intensivstation neu gebaut. Darüber hinaus wird eine Aufstockung des Erweiterungsbaus um den Rohbau und die Fassadenverkleidung einer zusätzlichen Etage geplant. Die zusätzliche Etage wird notwendig, da die Kapazitätsgrenzen der Stationen aufgrund der hohen Patientenauslastung von rd. 90% in 2013 absehbar sind. Insgesamt wird die Investition ca. 44.612.700 € betragen. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) hat 32,729 Mio. € Fördermittel bewilligt, so dass 11,912 Mio. € vom Klinikum aufgewendet werden müssen.
Durch die hohe Förderquote sowie die positive wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums ergeben sich jetzt Möglichkeiten, die Nachhaltigkeit der Investitionsmaßnahme weiter zu steigern. Durch die anhaltend positive Patientennachfrage ist die Auslastung des Klinikums im Jahr 2013 auf 90% gestiegen. Weiteres Wachstum ist mittelfristig nur möglich, wenn die Bettenzahl des Klinikums erhöht wird. Durch die aktuell eingeleiteten Maßnahmen (Schaffung einer Klinik für Geriatrie, Ausbau der Palliativstation, Erweiterung der Stroke Unit und Etablierung einer Adipositas-Chirurgie) sowie einer angestrebten Kooperation mit dem Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH im Bereich Kinder-Psychosomatik und einer Gründung eines Sozialpädiatrischen Zentrums sind die Kapazitätsgrenzen der Stationen bereits absehbar. Die veraltete Ausstattung vieler Zimmer auf den Normalstationen (zum Teil 4-Bett-Zimmer ohne Nasszelle) erfordert darüber hinaus weitreichende Sanierungsaufwendungen, die auch zu Stationsteilschließungen führen werden. Die finanziellen Spielräume, die durch die hohe Förderquote und die wirtschaftliche Entwicklung erheblich größer geworden sind, geben dem Klinikum die Möglichkeit, auf dem Erweiterungsbau eine zusätzliche Etage zu errichten. Die Aufstockung des Erweiterungsbaus um eine weitere Station hätte gegenüber einer späteren Aufstockung den Vorteil, dass die darunter liegende Intensivstation in der Zeit der Rohbauerstellung nicht geschlossen werden müsste. Die sofortige Erstellung einer zusätzlichen Etage ist nicht nur in Bezug auf die Baukosten günstiger (Baustelleneinrichtung u.a.), sie verhindert auch Einnahmeausfälle, die durch eine temporäre (Teil-)Schließung der Intensivstation einkalkuliert werden müssten. Die Entscheidung über den finanziell aufwendigeren Ausbau der geschaffenen Flächen kann aber zu einem Zeitpunkt getroffen werden, wenn die Planungssicherheit über die Notwendigkeit der Flächen höher und der Eigenanteil für den Erweiterungsbau in seiner Höhe genauer absehbar ist. Darüber hinaus erscheint es denkbar, dass für den Ausbau weitere Fördergelder beantragt werden können oder das Klinikum den Ausbau aus Eigenmitteln bestreiten kann.
Der Geschäftsführer Herr Dr. Moormann wird in der Wirtschaftsausschusssitzung das Projekt vorstellen und erläutern.
Das Klinikum geht aufgrund guter wirtschaftlicher Prognosen in der mittelfristigen Planung davon aus, dass die Banken Kreditangebote i.H.v. rd. 10,5 Mio. € abgeben werden. Sollte eine unverbürgte Kreditaufnahme nicht möglich sein, wird die Hansestadt Lüneburg im Rahmen der EU-beihilferechtlichen Möglichkeiten dem Klinikum eine Bürgschaft ausstellen. Der Bürgschaftsanteil darf unter Berücksichtigung eines marktüblichen Entgeltes (Avalprovision) höchstens 80% des Darlehens betragen. Grundsätzlich erfolgt eine Kreditaufnahme erst im Laufe der Durchführung in der erforderlichen Höhe bei vorliegender Notwendigkeit. Nach EU-beihilferechtlichen Vorschriften ist ein Bürgschaftsbeschluss hinreichend konkret zu bestimmen, so dass eine Bürgschaftserklärung erst möglich ist, wenn die genaue Höhe des Darlehens und die tatsächliche Laufzeit bekannt sind. Sobald diese Informationen vorliegen, wird eine erneute Beschlussvorlage vorgelegt.
Im Rahmen der Fördermittelbewilligung der OFD ist eine Grundschuldbesicherung über 30 Jahre auf dem bebauten Grundstück notwendig. Da es sich um ein Erbbauchrechtsgrundstück des Hospitals zum Großen Heiligen Geist handelt, ist für die Eintragung der Grundschuld die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers notwendig. Diese Zustimmung muss in einem gesonderten Beschluss nach Ausstellung der Grundschuldbesicherungsurkunde durch den Notar erteilt werden. Die Vorlagen werden zurzeit erarbeitet und den zuständigen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Avalprovision
Beschlussvorschlag: Die Ausführungen zu dem geplanten Erweiterungsbau werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Hansestadt Lüneburg wird die Städtische Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH im Rahmen der EU-beihilferechtlichen Möglichkeiten bei der Finanzierung des Erweiterungsbaus unterstützen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Zustimmung zur Eintragung einer Grundschuldbesicherung für die von der OFD gewährten Fördermittel über 30 Jahre umzusetzen.
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