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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 25.06.2009 die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege erlassen. Aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften wurde es seinerzeit für die örtlichen Jugendhilfeträger erstmals erforderlich, die Tagespflege durch eine Satzung zu regeln (Sitzungsvorlage 3285/09). Diese Satzung wurde 2011 durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses (Sitzungsvorlage VO/5105/13) nachgebessert. Nach erneuten 2 Jahren ergab sich durch Gesetzesänderungen, aber auch einer noch größeren Professionalisierung der Verwaltung ein gewisser Ergänzungs- bzw. Nachbesserungsbedarf. Leider wurde die Vorlage zur Satzungsänderung sowohl im Mai, als auch im November 2013 von der Tagesordnung genommen.
Es wurde in der JHA-Sitzung vom 14.11.2013 vereinbart, dass ein Abstimmungsgespräch zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg, sowie Vertretern des Ev. Kirchenverbandes und des Tageselternvereins stattfindet. Dieses Abstimmungsgespräch fand am 20. Januar 2014 in den Räumen des Landkreises Lüneburg statt und hatte den jetzt vorliegenden Satzungstext zum Ergebnis.
Anders als noch zur Sitzung am 14.11.2013 geplant, hat man sich darauf geeinigt die beabsichtigte Richtlinie (ehemals Anlage 2) nicht als Bestandteil der Satzung zu nehmen, sondern als Arbeitsrichtlinie gesondert zu behandeln. Diese wird noch gemeinsam mit den o. g. Beteiligten inhaltlich abgestimmt. Das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Auch wurde sich darauf verständigt, dass die Satzung nicht rückwirkend, sondern ab Veröffentlichung – möglichst zum 01.04.2014 – in Kraft treten soll.
Die Elternbeitragstabelle (Anlage 1 zur Satzung) ist nicht verändert worden, da diese im Rahmen der Kita-Beitragsordnung mit angepasst werden soll, wird aber zur Vervollständigung ebenfalls beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Kostenerstattung durch Landkreis LG d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Synoptische Gegenüberstellung Satzung alt/neu Anlage 1 Elternbeitragsstaffel
Beschlussvorschlag: Die Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII im Stadtgebiet Lüneburg wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlagen beschlossen.
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