Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Seit Januar 2014 ist Ratsmitglied Jule Grunau in die Reichenbachstraße 10, 21335 Lüneburg verzogen. Dadurch kann es zum Verlust der Wählbarkeit gemäß § 91 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gekommen sein.
Der Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen hat zu Beginn seiner nächsten Sitzung festzustellen, ob die entsprechenden Voraussetzungen für einen Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 NKomVG vorliegen.
Gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG wurde Frau Grunau die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen der Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Ratsfrau Jule Grunau gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
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