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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2013 beschlossen, für die Erneuerung des Zubringergleises der Industriebahn Hafen-Lüneburg außerplanmäßig Mittel i.H.v. 261.000 EUR zur Verfügung zu stellen (siehe VO/5426/13).
Die Hafen Lüneburg GmbH hat für die geplante Maßnahme einen Antrag auf Förderung nach dem „Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz“ gestellt.
Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 SGFFG kann das Eisenbahn-Bundesamt als Bewilligungsbehörde verlangen, dass zur Sicherung eines etwaigen (Rück-) Erstattungsanspruchs gemäß § 49a Verwaltungsverfahrensgesetz eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder eine vergleichbare Besicherung gestellt wird.
Für die Antragsprüfung ist die Vorlage der Zusage einer geeigneten Sicherheit für mögliche Rückforderungen des Bundes in Höhe des Zuwendungsbescheides erforderlich; die Sicherheit ist in der Regel bis zu zwei Jahre nach Beendigung der geförderten Ersatzinvestition vorzuhalten. Eine Rückforderung wäre fällig, wenn die Fördermittel für andere Zwecke als den geförderten eingesetzt, die Infrastruktur nach einem Jahr stillgelegt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vollzogen werden würde. Die genannten Rückforderungsrisiken lassen sich auf ein Minimum beschränken, deren Eintritt als unwahrscheinlich betrachtet werden können.
Die Hansestadt Lüneburg als Eigentümerin der Industriebahn Hafen-Lüneburg unterstützt die Hafen Lüneburg GmbH als Antragstellerin dabei, die geforderte Zusage zu übernehmen. Die Ausgestaltung der Sicherheit gegenüber dem Bund wird im Laufe des Antragsverfahrens in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt und der Hafen Lüneburg GmbH konkretisiert und dann den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Als Sicherheit könnte bspw. eine Kommunalbürgschaft im Rahmen der De-minimis-Regelung oder eine Patronatserklärung in Frage kommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Hafen Lüneburg GmbH bei der geforderten Zusage einer geeigneten Sicherheit für mögliche Rückforderungen des Bundes zu unterstützen und entsprechend lautende Erklärungen abzugeben.
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