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Sachverhalt: Der Ortsrat in der Ortschaft Oedeme hat in seiner Sitzung am 21. August 2013 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ortsrat Oedeme fordert die Verwaltung auf, die Planung für einen Bürgertreff in Oedeme aufzunehmen, mit dem Ziel einer schnellen Realisierung und dafür entsprechende Mittel in den Finanzplan (Haushalt) einzustellen.“
Grundlage dieses Antrages ist § 94 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), nach der der Ortsrat u. a. berechtigt ist, in Angelegenheiten die die Ortschaft betreffen, Vorschläge zu unterbreiten. Über die Vorschläge muss das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von 4 Monaten entscheiden. Bei der Beratung der Angelegenheit im Rat, im Verwaltungsausschuss oder in einem Ratsausschuss hat die Ortsbürgermeisterin oder ihre Stellvertreterin das Recht, angehört zu werden.
Vor einer Konkretisierung der Planungen bzw. einer Entscheidung zur Errichtung eines Ortsteilhauses muss in der Ortschaft Oedeme eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden. Es erscheint sinnvoll, dass diese Bedarfsermittlung durch Frau Ortsbürgermeisterin John vorgenommen wird, da sie die örtlichen Verhältnisse und Anforderungen am besten einschätzen kann.
Unabhängig davon wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 16.09. sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.09.2013 ein Aufstellungsbeschluss sowie ein Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ getroffen.
Grundlage dieses Beschlusses ist die Absicht, verschiedene Grundstücke in diesem Bereich, die zukünftig nicht mehr wie bisher genutzt werden sollen, einer neuen sinnvollen baulichen Entwicklung zuzuführen. Ausdrücklich wurde als Option für die Fläche der ehemaligen Reiterbar die Errichtung eines Ortsteilhauses benannt. Der Bebauungsplan wird von der Aufstellung bis zum Satzungsbeschluss mindestens 1 Jahr beanspruchen.
Nach Feststellung eines entsprechenden Bedarfes für ein Ortsteilhaus, muss mit dem Grundstückseigentümer über den Ankauf verhandelt werden. Im Weiteren sind die Kosten für die Investition sowie für die spätere Bewirtschaftung zu ermitteln. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass für Investitions- und Erschließungskosten sowie Ankauf 1,5 Mio. EUR eine realistische Grundlage für die Planungen darstellen.
Vor dem Hintergrund der dargelegten Planungsschritte und einer ggf. nachfolgenden Umsetzung ist eine Realisierung des Vorhabens frühestens für den Zeitraum 2016/2017 möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1,5 Mio. EUR c) an Folgekosten: 30.000 EUR/Jahr d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Bedarfsermittlung für ein Ortsteilhaus in der Ortschaft Oedeme wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen über Flächenankäufe zu führen. |
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